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Rock-Cover aus dem Jahr 1991, darunter Nirvanas „Nevermind“.

© Tagesspiegel / Kevin P. Hoffmann

Kinderpornografie auf Nirvana-Cover?: Klage des „Nevermind“-Babys abgewiesen

Mit vier Monaten wurde Spencer Elden nackt für das Nirvana-Cover von „Nevermind“ fotografiert. Die Klage des heute 30-Jährigen wurde nun abgewiesen – vorläufig.

Er war das Baby, das 1991 das ikonische Cover des Albums „Nevermind“ der Band Nirvana zierte. Nun hat ein kalifornisches Gericht die Klage des inzwischen 30-jährigen Spencer Elden gegen das Motiv abgewiesen, das ihn unter Wasser mit einer Dollarnote zeigt. Das berichtet das Kulturportal „The Wrap“.

Das Nacktfoto von ihm sei Kinderpornografie, hatte Elden behauptet. Er sei zum Zeitpunkt der Aufnahme vier Monate alt gewesen – und damit noch nicht in einem Alter, in dem er hätte zustimmen können.

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Die Ende August eingereichte Klage hatte sich laut „Variety“ unter anderem gegen die überlebenden Bandmitglieder Dave Grohl und Krist Novoselic gerichtet, gegen Courtney Love (die Nachlassverwalterin Kurt Cobains), Guy Oseary und Heather Parry (die Verwalter von Cobains Anwesen), den Fotografen Kirk Weddle und den künstlerischen Leiter Robert Fisher. Elden habe von jedem der Beklagten mindestens 150.000 US-Dollar gefordert.

Im November habe Elden die Klage präzisiert, wie der „Guardian“ schreibt – und unter anderem eine Passage aus dem Tagebuch Kurt Cobains beigefügt, das einen phantasierten Kindesmissbrauch enthalte.

Beklagte halten Einschätzung als Kinderpornografie für absurd

Anwälte der Beklagten reichten laut „Guardian“ daraufhin im Dezember einen Abweisungsantrag gegen die Klage ein. Darin argumentierten sie, die Klage komme zu spät, mögliche Straftatbestände seien bereits verjährt. Die weite Verbreitung des Motivs lasse seine Einschätzung als Kinderpornografie außerdem absurd erscheinen. Das Bild evoziere stattdessen „Gier, Unschuld und das Motiv des Cherub in der westlichen Kunst“.

Überdies habe Elden „drei Jahrzehnte lang von seiner Berühmtheit als selbsternanntes Nirvana-Baby“ profitiert. Unter anderem hatte Elden das Motiv selbst auch später immer wieder nachgestellt, etwa zum 25. Jahrestag des Albums – wenn auch in Badehose.

Richter Fernando M. Olguin wies die Klage Eldens mit der Begründung ab, er habe bis zum 30. Dezember Zeit gehabt, Widerspruch gegen den Antrag der Beklagten einzulegen, schreibt „The Wrap“. Diese Frist habe er verstreichen lassen. Zugleich setzte Olguin ihm eine erneute Frist bis zum 13. Januar, um doch noch Widerspruch einzulegen. (Tsp)

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