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WASHINGTONER ARTENSCHUTZABKOMMEN: 8000 Tierarten sind weltweit gefährdet

Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Cites) wurde am 3. März 1973 unterzeichnet und regelt oder verbietet den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten.

Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Cites) wurde am 3. März 1973 unterzeichnet und regelt oder verbietet den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten. Die Ein- und Ausfuhr der aufgelisteten Pflanzen und Tiere steht unter scharfer Kontrolle. Auch der Handel mit Produkten geschützter Tiere, wie Elfenbein, Kaviar, Schildpatt oder präparierten Tieren, unterliegt diesen Regeln. Dem Abkommen sind drei Listen der vom Aussterben bedrohten oder gefährdeten Arten beigelegt. Rund 8000 Tier- und 40 000 Pflanzenarten stehen unter Schutz. Laut Anhang I sind etwa 1000 Arten vom Aussterben bedroht. Der Handel mit ihnen ist verboten. Dazu gehören alle Wale, alle Meeresschildkröten, einige Affenarten, einige Bären- und Katzenarten, bestimmte Papageien, Greifvögel, Eulen und Kraniche, verschiedene Landschildkrötenarten und Krokodile, mehrere Schlangenarten sowie diverse Kakteen- und Orchideenarten. Im Anhang II sind rund 33 000 Arten aufgelistet, die in ihrem Bestand gefährdet sind. Dazu zählen alle Affen, Bären und Katzen. Anhang III enthält Regelungen für Tiere und Pflanzen, für die in einzelnen Ländern besondere Bestimmungen gelten. S.K.

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