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Will nicht Clan-Chef genannt werden: Berliner Gericht lehnt Antrag auf Akteneinsicht von Arafat Abou-Chaker ab
In einem Eilbeschluss bezeichnet das Verwaltungsgericht Arafat Abou-Chaker als Clan-Chef. Der beantragt daraufhin Akteneinsicht – und scheitert.
Arafat Abou-Chaker, Unternehmer und Ex-Manager von Rapper Bushido, wollte Justiz und Staat ins Visier nehmen – weil er von einem Gericht als Clan-Chef tituliert wurde. Doch damit ist er vorerst gescheitert. Abou-Chaker hatte vom Verwaltungsgericht Berlin Akteneinsicht verlangt. Es ging ihm um die Frage, wer die Einstufung als Clan-Chef vornahm und ob das zulässig ist. Doch nun wies das Verwaltungsgericht Berlin den Antrag zurück.
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