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Der Angeklagte Mario K. verdeckt mit einem Hefter sein Gesicht. Das Bild ist von Prozessbeginn Anfang Mai.

© dpa

Maskenmann-Prozess: Wie stichhaltig ist das Alibi des Ex-Polizisten?

Die Staatsanwaltschaft betont im „Maskenmann“-Fall ein Alibi des Ex-Polizisten. Wie glaubhaft ist es? Eine Übersicht über Fakten und Fragen.

Mit Spannung wird im Prozess um den Maskenmann das Plädoyer des Verteidigers am morgigen Freitag erwartet. Seit der Tagesspiegel am Wochenende in einem Recherche-Dossier aufgezeigt hat, wie bei den Ermittlungen gegen den Angeklagten, den ehemaligen Dachdecker Mario K. aus Berlin, geschlampt wurde und dass Indizien und Verdachtsmomente etwa gegen einen langjährigen Polizeibeamten aus Brandenburg nur einseitig geprüft wurden, hat der Fall das Zeug, in die Justizgeschichte der Bundesrepublik einzugehen. Ein Überblick über den Stand der Dinge – insbesondere mit Blick auf das angebliche Alibi des früheren Polizisten, das die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) derzeit betont.

Die Umstände der Taten

Es geht zunächst um zwei Überfälle auf die Unternehmerfamilie P. in Bad Saarow. Im August 2011 überfällt der Täter Petra P., schlägt mehrfach mit einem Knüppel auf sie ein und flüchtet unerkannt. Aus Angst vor weiteren Überfällen engagiert die Familie P. einen Wachmann. Im Oktober 2011 taucht wieder ein Maskierter auf, der lädt seine Pistole durch, schießt dem Bodyguard in den Oberkörper. Dieser sitzt später querschnittsgelähmt im Rollstuhl. Der Täter schießt der Tochter P. zweimal hinterher, trifft aber nicht. Bei der dritten Tat wird – acht Kilometer entfernt – der Berliner Banker Stefan T. am Abend des 5. Oktober 2012 in seiner Villa am Storkower See entführt. Der Täter schießt in die Decke des Hauses. Nach Darstellung des Entführungsopfers wird dieses vom Täter mit einem Kajak, das später im Schilf gefunden wird, und einer Luftmatratze durch den See auf eine Schilfinsel gebracht, dort gefesselt und geknebelt. Am Morgen des 7. Oktober befreit sich T. nach eigenen Angaben und flüchtet. Das BKA stellt fest, dass bei der zweiten und dritten Tat mit derselben Pistole geschossen wurde. Die Waffe wird nie gefunden.

Im September 2013 nimmt die Polizei Mario K. fest. Im Prozess werden ihm versuchter Mord und Totschlag sowie erpresserischer Menschenraub vorgeworfen. Vor Gericht kommen Zweifel auf, ob K. der Täter ist, aber auch an der Darstellung von T. Außerdem beklagen Polizeibeamte, dass sie nicht in alle Richtungen ermitteln durften – und die widersprüchlichen Angaben des Opfers nicht prüfen konnten. Vier kritische Beamte werden von dem Fall abgezogen, lassen sich versetzen und sind nun krankgeschrieben.

Das Alibi des Polizeibeamten

Es gibt auch andere Verdächtige, die die Ermittler aber schnell wieder von ihrer Liste streichen. Darunter der Beamte Anton L. (Name geändert), damals Pilot bei der Hubschrauberstaffel der Brandenburger Polizei, dessen Handy zu allen drei Tatzeiten in der jeweiligen Funkzelle der Tatorte erfasst wurde. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder), die in Reaktion auf das Tagesspiegel-Dossier am Alibi festhält, geht davon aus, dass L. am Tag nach der Entführung, am 6. Oktober 2012, von 6 bis 10 Uhr im Dienst war. Dabei beruft sich die Behörde auf die Dienstzeiterfassung. Dabei gibt es in Brandenburgs Polizei keine elektronische Erfassung, ein Projekt mit Dienstausweisen samt Chips wird im jüngsten Evaluationsbericht zur Polizeireform für gescheitert erklärt. In der Regel tragen sich Beamte in Listen ein oder Vorgesetzte zeichnen die Dienstpläne ab. Wie es in diesem Fall war, ist weiter offen.

Laut Ermittlungsbericht soll der Beamte am 6. Oktober 2012 um 4 Uhr zum Einsatz gerufen worden sein. Die Fahrt vom Wohnort zur Arbeit in Ahrensfelde dauert höchstens eine Stunde. Die Entführung geschah am Vorabend. Da hatte der Beamte keinen Dienst. Seine mittlerweile von ihm getrennt lebende Ehefrau kann sich nicht erinnern, ob er zu Hause war. Von der Polizei befragt wurde sie nie.

Entlastend führt die Staatsanwaltschaft einen Anruf an. Um 7.50 Uhr am 6. Oktober 2012 soll der Beamte von der Dienststelle aus telefoniert haben. Bei der Hubschrauberstaffel gab es in seiner Dienstzeit nicht viel zu tun, der Flug eines Hubschraubers war nicht zu koordinieren. Den Anruf von ihm von einem Diensttelefon hat laut Staatsanwaltschaft ein Zeuge bestätigt. Falls es aber keine Zeugen für seine sonstige Anwesenheit und keine geprüfte Erfassung des gesamten Dienstes gegeben haben sollte, würde sich das Alibi einzig auf diesen Anruf beschränken. Falls es so sein sollte. Es wäre zumindest von den Ermittlern zu prüfen gewesen.

Unterschiedlich fällt die Bewertung der Abläufe auf der Schilfinsel aus. Die Verteidigung glaubt nach mehr als 50 Prozesstagen, dass das Opfer in derNacht nach der Entführung, gefesselt, mit verbundenen Augen, nur wenig gehört hat. Aus Sicht des Verteidigers Axel Weimann habe es einige Stunden keinerlei Kommunikation zwischen Täter und Opfer gegeben. Vielmehr sei das Opfer in einen „Dämmerschlaf“ gefallen und soll erst gegen 11 Uhr gezwungen worden sein, Erpresserbriefe zu schreiben. Die Staatsanwaltschaft dagegen geht davon aus, dass der Entführer am Morgen, zur Dienstzeit des Piloten, beim Opfer war und es gezwungen hat, die Erpresserbriefe zu schreiben.

Bleibt die Frage – was machte der Pilot nach seinem Dienst? Nach Angaben der Frau des Ex-Polizisten im Tagesspiegel kam ihr Mann nicht direkt nach Dienstende um 10 Uhr nach Hause, sondern erst am frühen Abend. Was in der Zwischenzeit geschah, ist ebenfalls unklar.

Weil die Staatsanwaltschaft weiter davon ausgeht, dass alle drei Taten von einem Täter verübt worden seien, hat sie für L. das Alibi für die Entführung auch auf die beiden anderen Taten übertragen. Die Indizien in diesen Fällen – dass er die Familien gekannt haben soll, hoch verschuldet war, sich in der Umgebung auskannte und zu den ersten Täterbeschreibungen passte – spielten offenbar dabei keine Rolle. Zu den Alibis bei den ersten beiden Überfällen hat sich die Staatsanwaltschaft nicht geäußert. Inzwischen hat der Beamte seine von ihm getrennt lebende Frau wegen Verleumdung angezeigt.

Die Glaubwürdigkeit des Mannes

Dass die Staatsanwaltschaft der Dienstzeiterfassung trotz der belastenden Vorgeschichte des Beamten glaubt, ist durchaus überraschend. Es ist jedenfalls schon passiert, dass L. die Dienststelle einfach verlassen hat – und zwar unbemerkt während seiner Arbeitszeit. So war es dem Mann 2012 nachweislich gelungen, unbemerkt von Vorgesetzten und unmittelbaren Mitarbeitern zwei große, insgesamt 50 Kilogramm schwere Hubschrauberräder mit einem Wert von mehr als 20 000 Euro mit seinem Privatfahrzeug vom Sicherheitsgelände der Fliegerstaffel auf ein etwa 70 Kilometer entferntes Sicherheitsgelände zu bringen, den Hangar einer privaten Flugfirma auf dem Flughafen Schönefeld, für die er schwarz arbeitete – und alles in der Dienstzeit. Gegen Anton L. ermittelt die Neuruppiner Staatsanwaltschaft wegen Bestechlichkeit und Geheimnisverrats.

Auch gleich nach der Entführung von Stefan T. hätte L. Dienst gehabt. Doch am 7. und 8. Oktober 2012 hat er sich laut Kollegen der Fliegerstaffel und laut Ermittlungsbericht krank gemeldet. Nach Zeugenaussagen, einem Protokoll sowie eigenen Abrechnungen arbeitete er bei der privaten Hubschrauberfirma in Schönefeld schwarz. Unbemerkt hat er auch aus dem Polizeirechner Flugdaten weitergegeben.

Wie glaubwürdig ist also Anton L.? Für die Polizei war er es nicht mehr. Man riet ihm 2013, selbst zu kündigen, bevor er rausfliegen sollte.

Ob Mario K. nun der Täter ist oder nicht, welche Rolle Anton L. spielte – das alles ist ungewiss. Zweifel wurden aber nie ausgeräumt – und Hinweise auf eine andere Spur nie restlos aufgeklärt.

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