zum Hauptinhalt
Keine Räumung des Anti-Tesla-Camps.

© dpa/Jörg Carstensen

Update

Keine Räumung des Anti-Tesla-Camps : Verwaltungsgericht kippt Auflagen: Baumhäuser bleiben

Die Baumhäuser im Tesla-Protestcamp dürfen bleiben: Das Verwaltungsgericht wies Polizeiauflagen zurück. Somit entspannt sich die Lage um eine drohende Räumung vorerst.

| Update:

Keine Räumung des Anti-Tesla-Camps: Die Initiative „Tesla stoppen“ will die Waldbesetzung nahe der Gigafactory des US-Konzerns in Grünheide nun bis Mai fortsetzen, möglicherweise auch darüber hinaus. Das wurde am Dienstag auf einer Pressekonferenz vor Ort angekündigt. Zuvor hatte das Potsdamer Verwaltungsgericht die von der Versammlungsbehörde des Landespolizeipräsidiums verhängten Auflagen komplett gekippt, die bei Verstößen eine Räumung ermöglicht hätte.

„Unser Protest lässt sich nicht räumen“, sagte Sprecherin Leo Meyer von der Initiative: „Wir sind wie Unkraut, das immer wieder kommt.“ Man habe „einen Ort internationaler Vernetzung“ geschaffen. Man werde den Protest erst beenden, wenn die geplante Erweiterung des E-Auto-Werkes verhindert worden sei. Mit dem Urteil dürfen die Baumhäuser in den Kieferwipfeln des Camps, deren Abbau verfügt worden war, nun doch bleiben. Eine Räumung ist damit bis auf Weiteres unmöglich. „Tesla stoppen“-Sprecher Mika Elster sprach von einer „krassen Blamage“ für die Polizei.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung in dem Eilverfahren damit, dass die „Gefahrenprognose“ der Versammlungsbehörde nicht ausreichend gewesen sei und diese sich nicht in gebotenem Maße mit der als Grundrecht geschützten Versammlungsfreiheit auseinandergesetzt habe. Die Auflagen hatte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) am vergangenen Freitag vorgestellt.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Das Gericht hielt den Bescheid der Versammlungsbehörde für überzogen. Die hatte die Auflagen zum einen mit der Gefährdung der Aktivisten selbst begründet: Da keine Rettungswege gegeben seien, bestehe Absturzgefahr, hieß es. Zum anderen wurde auf drohende negative Auswirkungen für den Wald verwiesen, der teilweise im Landschaftsschutzgebiet und im Trinkwasserschutzgebiet liegt.

Man habe durch Gutachten eines Bauingenieurs und eines Baumgutachters nachweisen können, dass von den Häusern keinerlei Gefährdung der Bäume ausgehe, sagte dazu Sprecher Elster. Er zitierte aus dem Schriftstück, wonach „alle Installationen einen hohen Sicherheitsstandard“ vorwiesen. Dass die Baumhäuser in einer Höhe von über zweieinhalb Metern gebaut wurden, begründete er so: „Das heißt, dass normale Bereitschaftspolizei diese nicht betreten darf, sondern lediglich Spezialeinheiten oder Klettereinheiten der Polizei.“ Und Meyer erklärte, man könne den Wald vor einer Rodung schließlich nur schützen, „wenn ich mein Leben mit dem des Baumes verbinde. Solange ich da bin, kann er nicht gefällt werden“.

Pressekonferenz unter Kiefern
Pressekonferenz unter Kiefern

© Thorsten Metzner

Tatsächlich sind dort, offenbar mit den Erfahrungen vom Hambacher Forst, Profis am Werk: Für die Befestigungen sind ausschließlich Spannseile verwendet worden, keine Schrauben oder Bolzen ins Holz hinein. Manche Baumhäuser haben inzwischen Außenwände aus Baumarkt-Spannplatten, teilweise sogar eingebaute Glasfenster. In dem nun gekippten Bescheid war bereits die Sorge der Behörden erkennbar, dass ein dauerhaftes Protestzentrum etabliert wird. „Die Bauten (...) lassen die Entstehung einer Splittersiedlung befürchten“, hieß es etwa. Manche träumten von einem „Lützerath des Ostens“, hatte Stübgen erklärt.

Polizei prüft Urteilsbegründung

Offen blieb am Dienstag nach dem Urteil zunächst, ob das Landespolizeipräsidium in die nächste Instanz geht, eine mögliche Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. „Die Urteilsbegründung wird geprüft“, sagte eine Sprecherin.

Die Waldbesetzung durch etwa 60 Öko-Aktivisten aus ganz Deutschland läuft inzwischen bereits drei Wochen. Die Initiative will damit die Bevölkerung von Grünheide unterstützen, die bei einem Referendum die Pläne Teslas für eine Ost-Vergrößerung des Werkes um 118 Hektar mit einer klaren 62-Prozent-Mehrheit abgelehnt hatte. Der Großteil der Fläche sollte gerodet werden.

Inzwischen hat die Gemeinde in Abstimmung mit Tesla einen abgespeckten Entwurf vorgelegt, nachdem weiterhin ein Güterbahnhof für den An- und Abtransport von Teilen und Neufahrzeugen geplant ist, aber 70 Hektar Wald stehen bleiben sollen. Diesen Donnerstag beginnt die öffentliche Auslegung der neuen Pläne. Die Bürgerinitiative Grünheide, die das Protestcamp unterstützt, lehnt nach Worten von Sprecherin Manu Hoyer auch diesen „B-Plan-Light“ strikt ab, da das Votum der Bürger der Gemeinde eindeutig gewesen sei. „Wir kämpfen so lange, bis der B-Plan 60 in der Schublade landet.“

Auf dem Podium der Pressekonferenz war auch Noa Sander von den Interventionistischen Linken. Er kündigte weitere Aktionen eines breiten Bündnisses im Mai an: „Es wird ein bunter Protest werden“, sagte er. „Wir mobilisieren bundesweit hierherzukommen und in der Weise, wie Aktivistinnen und Aktivisten es wollen, ihren Protesten Ausdruck zu verleihen.“ Im vorigen Jahr hatten die Interventionistischen Linken einen Farbbeutel-Anschlag auf den Tesla-Showroom in der Mall of Berlin verübt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false