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ARCHIV - 09.01.2023, Brandenburg, Wandlitz/Ot Schönerlinde: LKW und Autos fahren auf der Autobahn A 10 nahe dem Dreieck Barnim und dem Abzweig zur Autobahn A 114 aus Berlin. (Illustration zu "Güterbeförderung per Lastwagen so stark verteuert wie seit 2006 nicht") Foto: Soeren Stache/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Soeren Stache

Update

Versorgungsengpässe befürchtet: Brandenburgs Verkehrsminister hebt Lkw-Fahrverbot für diesen Sonntag auf – Gericht erlaubt Blockaden

In der Hauptstadtregion droht wegen der Proteste der Verkehr lahmgelegt zu werden. Damit Lager rechtzeitig gefüllt werden können, dürfen am Sonntag Lkws durch die Mark fahren.

| Update:

Brandenburgs Verkehrsminister Rainer Genilke (CDU) befürchtet Versorgungsengpässe und Schadenersatz in Millionenhöhe wegen der bundesweiten Protestblockaden von Bauern, Handwerkern und Spediteuren. Das geht aus einem dem Tagesspiegel vorliegenden Genehmigungsschreiben Genilkes hervor, mit dem für Brandenburg an diesem Sonntag eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw erteilt worden ist. In Brandenburg befinden sich auch die Logistikzentren der großen Handelsketten, aus denen Berlin beliefert wird.

Gericht weist Polizei-Klage ab

Zudem hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die angekündigten Blockaden am Samstag via Eilentscheidung genehmigt, eine Beschwerde der Polizei wurde abgewiesen. Das berichtete die „Bild“-Zeitung am Sonntag. Demnach müssten die Demonstranten, die bundesweit Autobahn-Auffahrten blockieren wollen, Rettungsgassen offenhalten. Und Abfahrten dürften auch nicht blockiert werden.

Die Polizei hatte zuvor gefordert, die Sperren alle 30 Minuten zu öffnen. Dieses „Auf und Zu“, so Landes-Bauernpräsident Henrik Wendorff laut „Bild“, „würde zu Rückstaus und Chaos führen“.

„Es drohen eine massiv eingeschränkte Versorgung der Bevölkerung und Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe für die Logistikunternehmen, falls Waren nicht mehr rechtzeitig geliefert werden können“, heißt es in dem von Minister Genilke unterzeichneten Bescheid vom Samstag, über den auch alle Landräte und Oberbürgermeister der Mark informiert wurden.

Angesichts der geplanten „bundes- und landesweiten Protestaktionen der Landwirte, der Handwerker und des Transportgewerbes durch Sternfahrten, Straßenblockaden und ähnlichen spontanen Protestaktionen“, die am Montag „mit großer Wahrscheinlichkeit zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen und zu massiven Auswirkungen auf die bundesweite Versorgungslage“ führen würden, sei die „jederzeitige ausreichende Verfügbarkeit der für die Bevölkerung und Wirtschaft wichtigen Güter durch effiziente Lieferketten sicherzustellen“, heißt es als Begründung.

Auch Leerfahrten wurden erlaubt. Für Schwertransporte gilt die Erlaubnis aber nicht.

Inwieweit Handel, Wirtschaftsunternehmen und Logistikgewerbe sich innerhalb von 24 Stunden tatsächlich noch rechtzeitig darauf einstellen konnten, die Lager noch am Sonntag zu füllen, ist unklar. (mit cna)

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