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© AFP/Jan Zappner

Teil-Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin: Der Zeitplan ist eng getaktet – in drei Bezirken fehlen noch Wahlhelfer

Am 11. Februar wird die Bundestagswahl in Berlin teilweise wiederholt. Wie der Zeitplan bis dahin aussieht – und wo noch Wahlhelfer fehlen.

Bei den Vorbereitungen für die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl im Februar ist der Zeitplan eng getaktet. Seit Donnerstag (28. Dezember) werden Stimmzettel gedruckt, am Freitag stellen die Bezirkswahlämter die Wählerverzeichnisse auf. Ein Terminplan mit wichtigen Eckdaten steht ab sofort online zur Verfügung, wie die Landeswahlleitung am Mittwoch mitteilte.

Am Dienstag nach Neujahr beginnt offiziell die Wahlwerbung auf Berlins Straßen, zum Beispiel mit dem Aufhängen von Plakaten. Ab dem 3. Januar sollen die Wahlbenachrichtigungen unter anderem mit Informationen zum Wahllokal zugestellt, ab dem 8. Januar die Briefwahlunterlagen ausgegeben werden. Die letzte Zustellung von Wahlbenachrichtigungen ist für den 21. Januar vorgesehen. Wahltag ist Sonntag, 11. Februar. Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

In einigen Berliner Bezirken fehlen noch ausreichend Wahlhelfer. Landeswahlleiter Stephan Bröchler ist aber zuversichtlich, dass die nötige Zahl erreicht wird. „Wir gehen von rund 8000 Wahlhelferinnen und -helfern aus, die wir für die 455 Urnenwahllokale und 294 Briefwahllokale brauchen“, sagte Bröchler am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. In den meisten Bezirken sehe es schon gut aus.

In Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow würden aber noch Wahlhelfer gesucht. „Wir brauchen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer etwa für die Wahlvorstände, aber auch für weitere Tätigkeiten und als Reserve“, sagte Bröchler. „Wer noch Interesse hat, kann sich bewerben und sollte das in diesen Tagen machen, am besten online.“ Man könne sich aber auch in den Bezirken melden und dort hingehen.

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Voraussetzung für einen Einsatz als Wahlhelfer ist die deutsche Staatsbürgerschaft und ein Mindestalter von 18 Jahren. Bei der Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen im Februar gab es für die Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung von bis zu 240 Euro. „Jetzt werden bis zu 120 Euro gezahlt und 25 Euro Schulungspauschale“, sagte Bröchler. „120 Euro gibt es bei der Übernahme eines Funktionsamtes wie Wahlvorsteher oder Schriftführer. Bei den Briefwahllokalen ist es etwas weniger. Da gibt es bis zu 100 Euro für die Briefwahlauszählung.“

Bröchler geht davon aus, dass sich insgesamt noch genügend Interessenten melden werden. „Wir sind im engen Kontakt mit den Bezirken, ob irgendwo noch ein Problem auftaucht“, sagte der Landeswahlleiter. „Wenn das der Fall ist, würde ich an die Öffentlichkeit gehen, aber derzeit sieht es gut aus.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil am 19. Dezember entschieden, dass die Bundestagswahl in 455 der 2256 Berliner Wahlbezirke sowie zugehörigen Briefwahlbezirken wiederholt werden muss. Landeswahlleiter Bröchler geht davon aus, dass dabei rund 550 000 Berlinerinnen und Berliner abstimmen können. Das wäre etwas mehr als ein Fünftel der Zahl der Wahlberechtigten bei der von Pannen und Fehlern geprägten Wahl am 26. September 2021. (dpa)

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