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Gegen den Ausbau der Autobahn A 100 protestieren Mieter der zwei Häuser in der Beermannstraße in Berlin-Treptow, die abgerissen werden sollen. Aufgenommen am 30. September 2011.

© Kitty Kleist-Heinrich

Verlängerung der A 100: Senatsverwaltung ändert Autobahn-Baupläne

Zwei Wohngebäude können trotz verlängerter A 100 stehenbleiben. Die Baupläne wurde geändert, wie vom Gericht gefordert.

Die Senatsverkehrsverwaltung hat jetzt auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Weiterbau der Stadtautobahn A 100 vom Dezember 2012 reagiert und die Pläne geändert. Um – wie vor Gericht vereinbart – die Wohngebäude Beermannstraße 16 und 18 erhalten und die Umbaukosten der vorläufigen Endstelle bei einem späteren Weiterbau Richtung Storkower Straße minimieren zu können, muss die westliche Auffahrrampe in Fahrtrichtung Neukölln verschwenkt werden. Diese Verschwenkung der Auffahrrampe und die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen lägen innerhalb des planfestgestellten Straßenraumes, heißt es in der Bekanntmachung zur geänderten Planung. Auch der landschaftspflegerische Begleitplan sei entsprechend überarbeitet worden.
Zudem ist das Schallschutzkonzept für Anwohner überarbeitet worden. Das hatten die Richter ebenfalls gefordert.
Die geänderten Unterlagen liegen vom 2. September bis 2. Oktober im Rathaus Treptow, Raum 22, Neue Krugallee 4, aus. Einwendungen sind bis zum 16. Oktober möglich.
Am Weiterbau wird seit 2013 gearbeitet. Klagen waren vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Die Richter hatten lediglich die Auflagen erteilt, die die Verkehrsverwaltung jetzt umsetzen will. Nach derzeitigem Stand kostet der Bau des 3,2 Kilometer langen Abschnitts vom Dreieck Neukölln bis zur Treptower Allee 473 Millionen Euro. Ob die Autobahn weiter bis zur Storkower Straße gebaut wird, ist noch nicht entschieden.

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