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Ulrike Gote (Grüne), Gesundheitssenatorin von Berlin.

© picture alliance/dpa / Carsten Koall

Update

Senatskanzlei weist Krisen-Vorschläge ab: Berlins Gesundheitssenatorin soll Konzept für Maßregelvollzug überarbeiten

Ulrike Gotes Vorlage für das Krankenhaus des Maßregelvollzugs reicht der Regierungszentrale nicht. Die Lage in den Anstalten stuft der Senat als „bedenklich“ ein.

| Update:

Der Streit um den Maßregelvollzug spaltet Berlins rot-grün-rote Landesregierung erneut – die Senatskanzlei unter Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) hat die für diese Woche erwartete Vorlage von Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) zurückgewiesen. Gotes Verwaltung solle das Konzept „überarbeiten“, wie eine Senatssprecherin bestätigte, die modifizierte Vorlage werde dann in der nächsten Staatssekretärskonferenz besprochen.

Das Krankenhaus des Maßregelvollzugs, in dem psychiatrisch auffällige und drogenaffine Häftlinge einsitzen, ist seit Jahren überlastet. Erst vor einer Woche erhöhte Giffey den Druck auf die zuständige Gesundheitsverwaltung und forderte von Senatorin Gote ein Krisenkonzept.

Allein im Februar wurden zwei zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilte Berliner freigelassen, weil im Maßregelvollzug kein Platz frei war. Noch mindestens 15 weitere Gefangene sitzen in regulärer Haft, obwohl sie Anspruch auf einen Maßregelvollzug haben – auch sie könnten nun Jahre vor Ablauf ihrer Strafen entlassen werden.

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80 Stellen unbesetzt

Im Berliner Maßregelvollzug sind rund 80 Stellen unbesetzt; circa 500 Beschäftigte kümmern sich um 600 zuweilen gefährliche Insassen. Weil die Gerichte tendenziell mehr – meist drogenaffine – Täter zu Maßregelvollzug statt regulärer Haft verurteilen, verschärft sich die Lage.

Nach wie vor stuft der Senat die Zustände in der überbelegten Anstalt, die Einzelkliniken in Reinickendorf und Pankow betreibt, als menschenrechtlich „bedenklich“ ein. Man suche deshalb „nach weiteren Liegenschaften“, heißt es in der Antwort von Gesundheitsstaatssekretär Thomas Götz (Grüne) auf Anfrage des CDU-Abgeordneten Christian Zander, die dem Tagesspiegel vorab vorliegt.

Zudem dringe man auf Bundesebene auf eine Novellierung des Strafgesetzbuch-Paragrafen 64, der die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt regelt. Bundesweit sind die Maßregelvollzugsanstalten überlastet, auch weil in den letzten Jahren mehr Täter zu dieser Unterbringung verurteilt wurden.

Der Maßregelvollzug dürfe nicht als „Regelunterbringung“ missbraucht werden, hatte deshalb der CDU-Rechtsexperte Alexander J. Herrmann gesagt, dies hätten auch die Justizminister der Länder richtig erkannt, nur sei die „überfällige Reform“ auf Bundesebene bislang ausgeblieben.

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