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Am Unfallort.

© Kai-Uwe Heinrich

Update

Berlin-Kreuzberg: Radfahrer bei Unfall mit Lkw am Mehringdamm getötet

Der Unfall ereignete sich am Samstagabend an der Kreuzung des Mehringdamms mit der Yorckstraße. Die Kreuzung ist gesperrt.

Am Sonnabend ist ein 80 Jahre alter Radfahrer nach einem Unfall mit einem Lkw in Kreuzberg gestorben. Der Zusammenstoß ereignete sich auf dem Mehringdamm an der Kreuzung mit der Yorckstraße um kurz nach 19 Uhr. Rettungskräfte versuchten noch den Radfahrer wiederzubeleben, er verstarb allerdings an der Unfallstelle.

Wie die Polizei am Morgen mitteilte, war der 29-Jähriger gegen 19.10 Uhr mit seinem Sattelzug in der Yorckstraße in Richtung Gneisenaustraße unterwegs. Am Mehringdamm bog der Kraftfahrer nach rechts in Richtung Platz der Luftbrücke ab und erfasste mit dem Sattelzug einen 80 Jahre alten Radfahrer, der in gleicher Richtung unterwegs war und offenbar geradeaus den Mehringdamm überqueren wollte.

Während der Unfallaufnahme waren die Yorckstraße ab Großbeerenstraße und der Mehringdamm von der Yorckstraße bis zur Hagelberger Straße bis 0.15 Uhr gesperrt. Der Verkehrsermittlungsdienst der Polizeidirektion 5 übernahm

Erster Berliner Radtote in diesem Jahr

Das Opfer ist der erste Berliner Radtote in diesem Jahr. Im Jahr 2016 starben 17 Radfahrer auf Berlins Straßen. Insgesamt gab es 56 Verkehrstote. Neben Radfahrern stellten 2016 vor allem Fußgänger mit 21 Todesfällen die größte Opfergruppe. 2015 hatte es 48 Verkehrstote auf Berlins Straßen gegeben, darunter 19 Fußgänger und zehn Radler.

Da viele der tödlichen Radunfälle durch abbiegende Lastwagen verursacht wurden, war die Sichtqualität der Lkw–Fahrer immer wieder Thema. Bei einem Unfall in Moabit im Oktober waren etwa die Außenspiegel des Sattelschleppers beschädigt. Im November starb eine Radfahrerin in Neukölln - hier galt eine durch Dekorationen stark zugehängte Frontscheibe als mögliches Sichthindernis.

Empörung löste im Februar ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten aus. Ein 53-Jähriger Lkw-Fahrer musste nach dem Unfalltod einer 32 Jahre alten Radfahrerin 2800 Euro Strafe zahlen. Viele sahen diese Strafe als zu gering. Das Gericht begründete seine Entscheidung damals auch damit, dass „Unachtsamkeit der Frau nicht auszuschließen“

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