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Wachstumsbeschleunigungsgesetz: Nußbaum bekräftigt Berlins "Nein!"

Für Finanzsenator Ulrich Nußbaum ist das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ein "Klientel-Begünstigungsgesetz". Angesichts von jährlich 200 Millionen Euro Steuerausfällen allein für das Land Berlin, sei der Gang vor das Bundesverfassungsgericht eine denkbare Option.

Vor der Entscheidung des Bundesrats über das Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) die Ablehnung des Landes bekräftigt. Nußbaum sprach im Deutschlandradio Kultur von einem "Klientel-Begünstigungsgesetz" und betonte, dass Berlin in der  Länderkammer gegen die Steuersenkungen stimmen werde. Nach seinen Worten muss das Land wegen des Gesetzes mit Steuerausfällen von jährlich 200 Millionen Euro rechnen.

Nußbaum regte zugleich an, das Bundesverfassungsgericht wegen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes anzurufen. Die Richter sollten prüfen, ob es zulässig sei, den Ländern eine Schuldenbremse aufzuerlegen. Anderseits werde es ihnen unmöglich gemacht, diese Begrenzung der Schulden einzuhalten. Das passe nicht zusammen.

Der Finanzsenator sagte weiter: "Wir wollen keine Ausnahmen, sondern wir sagen einfach, es ist keine Zeit für Steuersenkungen.“ Das Beste wäre, die Ländervertreter würden das Gesetz ablehnen, womit er aber wegen der schwarz-gelben Bundesratsmehrheit nicht rechne. (ddp)

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