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Ein Fahrzeug, das man über den Fahrdienstvermittler Uber in Berlin buchen kann.

© Imago/Stefan Zeitz

Prozessbeginn um Tat in Berlin-Tegel: 22-jähriger Intensivtäter soll gehbehinderten Uber-Fahrer attackiert haben

Als Zwölfjähriger fällt der Angeklagte der Berliner Polizei das erste Mal auf. Bei einer Verurteilung droht dem mittlerweile 22-Jährigen nun eine Freiheitsstrafe.

Nach einer Attacke auf einen Uber-Fahrer steht ein 22-Jähriger vor dem Landgericht. Die Fahrt per Uber-Taxi sollte vom Märkischen Viertel zum U-Bahnhof Holzhauser Straße in Tegel gehen. 15 Euro verlangte der Fahrer. Statt Geld aber soll einer der beiden Fahrgäste Reizgas eingesetzt haben.

War es mit Ibrahim C. ein polizeibekannter Mann, der den gehbehinderten Fahrer angriff? Vor dem Landgericht hat der 22-Jährige zu Prozessbeginn am Montag geschwiegen.

Der Berliner Polizei ist der Angeklagte seit 2014 als Intensivtäter bekannt

Der Angeklagte soll schon mit zwölf Jahren bei der Polizei aufgefallen sein – wegen Körperverletzungen und anderer Taten. Seit 2014 – da war er 14 Jahre – wird er Angaben zufolge bei der Polizei als Intensivtäter geführt, seit 2016 auch bei der Staatsanwaltschaft.

Zwei Verurteilungen habe es bislang nach dem Jugendstrafrecht gegeben – in einem Fall blieb es bei einer Ermahnung, im anderen gab es eine richterliche Weisung.

Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe

Nun werden C., der als Sicherheitsmitarbeiter tätig ist, zwei mutmaßliche Taten zur Last gelegt. Die Anklage lautet auf räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung - bei Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe.

Er soll am 3. August vorigen Jahres per Handy beim Fahrdienst Uber einen Wagen bestellt haben. Gegen 17.22 Uhr seien C. und ein bislang unbekannter Begleiter ins Auto gestiegen, so die Anklage. Am Ziel sei dem Fahrer vorgetäuscht worden, sie müssten zunächst Geld holen.

Der „Große“ sei losgegangen, gab der Fahrer später bei der Polizei zu Protokoll. Einige Minuten später sei der Mann mit einer Umhängetasche zurückgekommen und habe ihm unvermittelt Reizgas ins Gesicht gesprüht. C. habe ohne Bezahlung und unerkannt entkommen wollen, so die Anklage.

Über die Handynummer sei die Polizei auf ihn gekommen, sagte eine Beamtin. Der Fahrer habe ihn bei einer Wahllichtbildvorlage wiedererkannt als „Person, die sprühte“.

C. muss sich zudem wegen eines Vorfalls im Juni 2022 in Spandau verantworten. Als ein Mann einen Streit zwischen ihm und Jugendlichen schlichten wollte, soll er mit einem Messer gedroht und Zeugen beschimpft haben. Der Prozess geht am 17. Juli weiter.

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