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© dpa/Christoph Soeder

Nach Angriff auf FU-Studenten: Berliner Senat will Exmatrikulation von Straftätern ermöglichen

Als einziges Bundesland können Hochschulen in Berlin Studierende auch bei schweren Gewalttaten nicht exmatrikulieren. Das will der Senat nach dem Angriff auf den Studenten Lahav Shapira nun ändern.

Der Berliner Senat will die Exmatrikulation von Studierenden an Berliner Hochschulen wieder einführen. Darauf haben sich der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) im Anschluss an die Senatssitzung am Dienstag verständigt, wie Senatssprecherin Christine Richter mitteilte.

Beide seien „zum Ergebnis gekommen, dass eine Änderung des Hochschulgesetzes erforderlich ist“. Dabei gehe es darum, „das Instrument der Exmatrikulation“ einzuführen, da die bisherigen Regeln „von den Hochschulpräsidenten nicht als ausreichend“ erachtet würden.

Wie die genaue Regel zur Exmatrikulation aussehen soll, ist noch offen

Offen sei noch, wie die neue Regelung aussehen solle. „Wie genau das Hochschulgesetz geändert wird, das wird noch geklärt“, sagte Richter. Wissenschaftssenatorin Czyborra werde dazu mit den Präsidenten der Hochschulen sprechen.

Die Senatssprecherin verwies darauf, dass Berlin aktuell das einzige Bundesland sei, in dem die Hochschulen Studierende nicht exmatrikulieren können. „15 von 16 Bundesländern haben in ihren Hochschulgesetzen diese Möglichkeit.“

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Mit der geplanten Änderung reagiert der Senat auf den Angriff auf den jüdischen FU-Studenten Lahav Shapira durch einen Kommilitonen. Hintergrund der Attacke ist mutmaßlich der andauernde Streit um den Nahostkonflikt an der Freien Universität.

Zuvor hatte unter anderem der FU-Präsident Günter Ziegler Gespräche über eine Änderung des Hochschulgesetzes gefordert. „Wir wollen mit der Politik darüber beraten, ob Exmatrikulationen in besonders extremen Fällen in Berlin ermöglicht werden sollte“, sagte Präsident Günter Ziegler dem Tagesspiegel.

„Wenn wir über Straftäter reden, die eine Bedrohung für andere Studierende darstellen, ist es eine wünschenswerte und notwendige Maßnahme, die Personen am Studieren zu hindern.“ Eine Universität funktioniere sonst nicht mehr als Gemeinschaft.

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