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Stefan Evers (CDU), Finanzsenator, spricht auf einer Pressekonferenz nach der Sitzung des Berliner Senats.

© dpa/Joerg Carstensen

Exklusiv

Mehr Geld für Berliner Beamte: Anpassung an Bundesniveau würde über 200 Millionen Euro kosten

Um dem Personalmangel zu begegnen, wollen CDU und SPD die Landesbeamten genauso bezahlen wie die Bundesbeamten. Erstmals nennt die Finanzverwaltung nun die Gesamtkosten hierfür.

Die Anhebung der Besoldung der Landesbeamten an das Bundesgrundniveau wird das Land Berlin insgesamt 219 Millionen Euro kosten. Das geht aus einer Schriftlichen Anfrage der Grünen-Abgeordneten Julia Schneider an die Senatsfinanzverwaltung hervor, die dem Tagesspiegel exklusiv vorliegt.

Grundlage der Berechnung ist der „Abstand zum Bundesgrundniveau für beamtete Dienstkräfte und versorgungsberechtigte Personen“. Dieser beträgt laut Finanzverwaltung 3,92 Prozent.

Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU und SPD darauf geeinigt, „die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau“ anzuheben.

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Der Hintergrund: Das Land Berlin will als Arbeitgeber attraktiver werden. In der Hauptstadt steht Berlin in ständiger Konkurrenz zum Bund. Dabei werden Landesbeschäftigte dringend gesucht: Aktuell sind in Berlin mehr als 7000 Stellen in der Verwaltung unbesetzt, in den nächsten Jahren gehen zudem Zehntausende Fachkräfte in Rente.

Zukunft der Hauptstadtzulage ist offen

Wie berichtet will das Land Berlin die Anhebung auf Bundesgrundniveau offenbar nur für verbeamtete Landesbedienstete einführen. Die Anhebung für die Tarifbeschäftigten erfolge „entsprechend den Ergebnissen der diesjährigen Verhandlungen zu den Entgelten zwischen den Tarifvertragsparteien“, hieß es in einer früheren Antwort der Finanzverwaltung dazu.

Bereits seit 2020 gewährt das Land Berlin sowohl Beamten als auch Tarifbeschäftigten eine sogenannte Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro. Die Maßnahme steht jedoch in der Kritik. Die Tarifgemeinschaft der Bundesländer hat Berlin aufgefordert, die Zulage bis spätestens zum 31. Oktober 2025 einzustellen. Ansonsten würde Berlin aus der Tarifgemeinschaft ausgeschlossen werden.

In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage heißt es nun: „Der Senat von Berlin plant die von der Tarifgemeinschaft geschlossenen Tarifverträge und sonstigen Vereinbarungen durchzuführen und übertarifliche Maßnahmen nur mit Ermächtigung der Mitgliederversammlung zu beschließen und durchzuführen.“

Allerdings will die Finanzverwaltung dies nicht als Absage an die Zulage verstehen. „Die Hauptstadtzulage ist Teil der Überlegungen zur Anpassung an das Bundesgrundniveau“, heißt es. „Die Ergebnisse dieser Überlegungen bleiben abzuwarten.“

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