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Medizinisches Cannabis liegt auf einem Tisch.

© dpa/Sebastian Gollnow

„Kontrollen erfolgen verdachtsabhängig“: Laut Polizei keine besonderen Vorkommnisse seit der Cannabis-Legalisierung in Berlin

Eine Arbeitsgruppe im Landeskriminalamt soll klären, wie die Polizei mit der neuen Lage rund um die Legalisierung von Cannabis umgeht – und wie die Auswirkungen des Gesetzes sind.

Im Zusammenhang mit der Cannabis-Legalisierung seit dem 1. April gab es den Kenntnissen der Berliner Polizei zufolge bislang keine besonderen Vorkommnisse oder Auffälligkeiten in der Stadt. „Kontrollmaßnahmen erfolgen verdachtsabhängig im Rahmen des täglichen Dienstes“, sagte eine Sprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag.

Im Landeskriminalamt Berlin ist eine Arbeitsgruppe gegründet worden, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Landeskriminalamtes, der Landespolizeidirektion, der Polizeiakademie und des Polizeipräsidiums zusammensetzte. Sie solle klären, wie die Polizei mit der neuen Lage umgehe und wie die Auswirkungen des Gesetzes etwa bei Kontrollen und anderen Maßnahmen seien.

„Hierfür stimmt sich die Polizei Berlin aktuell mit der Justiz ab, überarbeitet ihren internen Regelungsbestand und plant die Anpassung der Aus- und Fortbildungsinhalte“, hieß es. Zu den konkreten praktischen Auswirkungen könnten derzeit noch „keine validen Angaben“ gemacht werden.

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Der Innenexperte der SPD-Fraktion, Martin Matz, bezweifelt, dass mit dem neuen Gesetz zwangsläufig mehr Menschen in Berlin kiffen werden, wie er dem RBB-Inforadio am Dienstag sagte. „Ich glaube, dass jetzt vieles einfach legal stattfindet, was vorher auch schon stattgefunden hat.“

Untersuchungen hätten gezeigt, dass etwa jeder zweite Berliner schon ein mal Erfahrung mit Cannabis hatte. Den Umfrageergebnissen des Epidemiologischen Suchtsurveys aus dem Jahr 2021 zufolge kiffen rund acht Prozent der Berlinerinnen und Berliner im Alter von 15 bis 64 Jahren mindestens einmal im Monat. „Von daher kann es auch gut sein, dass die ganz große Revolution gar nicht stattfindet“, meinte Matz. Die Aufregung sei groß, weil es so ein Gesetz in Deutschland noch nie gegeben habe. (dpa)

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