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Straßenblockade der Klimaaktivisten in Berlin.

© REUTERS / MICHELE TANTUSSI

Klimaaktivisten droht 2000 Euro Zwangsgeld: Berliner Polizei erteilt jetzt Klebeverbote

Neue Strategie der Polizei: Wer acht Mal in Berlin bei Klebeblockaden erwischt wurde, bekommt jetzt Post. Zwölf Klebeverbote wurden schon erteilt.

Die Berliner Polizei geht jetzt neue Wege, um Klimaaktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ von Straßenblockaden samt Festkleben abzuhalten. Seit Ende November werden Wiederholungstätern, die schon häufiger bei Straßenblockaden mitgemacht haben, sogenannte versammlungsrechtliche Beschränkungen zugestellt. Wer sich trotz Klebe-Verbot erneut bei Klimaprotesten festklebt, dem droht dann ein Zwangsgeld in Höhe von 2000 Euro, das die Polizei sofort eintreiben kann.

Die „grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit wird präventiv beschränkt“, lautet die neue Strategie der Polizei, wie es in einem Vermerk heißt. Seit Ende November hat die Polizei bereits gegen zwölf Klimaaktivisten Klebeverbote verhängt, es handle sich um Wiederholungstäter „mit acht bis zwölf Verklebungen bei Blockadeaktionen“. Neun Bescheide sind bereits wirksam zugestellt worden. Seither hat die Polizei nur in einem Fall einen Verstoß gegen den Klebeverbot festgestellt – hier werden nun die 2000 Euro fällig.

Grund für das härtere, von Polizei und Senatsinnenverwaltung vereinbarte Vorgehen, sind die anhaltenden Aktionen der Klimaaktivisten. Zudem zeigte das bisherige Vorgehen mit Bußgeld und Gebührenbescheid pro Person und Polizeieinsatz über 249 Euro kaum Wirkung. Auch die in einigen Verfahren vom Gericht verhängten Geldstrafen beeindruckten die Aktivisten bislang kaum.

Bislang sind 16 Urteile ergangen, acht davon bereits rechtskräftig, wie Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) am Mittwoch im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses sagte. Bei der Polizei laufen mehr als 2000 Verfahren, bei der Staatsanwaltschaft sind es 950. Gegen Klimaaktivisten sind bereits 342 Strafbefehle beantragt worden - meist wegen Nötigung.

Mehrfachtätern wird Festkleben, Einbetonieren, Anketten oder sonstige dauerhafte Verbinden an Fahrbahnen, Gegenständen oder Personen untersagt.

Polizei Berlin

Deshalb greift die Polizei nun zu einem anderen Mittel – aber anders als München, wo einen Monat lang Klimademonstrationen mit Kleber verboten sind. „Mehrfachtäterinnen und Mehrfachtäter sollen dahingehend in der Versammlungsfreiheit beschränkt werden, dass das Festkleben, Einbetonieren, Anketten oder sonstige dauerhafte Verbinden an Fahrbahnen, Gegenständen oder Personen untersagt ist“, heißt es in einem Vermerk der Polizei Berlin. „In Fällen der Zuwiderhandlung wird ein Zwangsgeld angedroht sowie die sofortige Vollziehung angeordnet.“

Das „bloße Sitzen und Verweilen“ bringt kein Zwangsgeld

In der Praxis sieht das so aus: Wer acht Mal bei Klebeblockaden von der Polizei registriert wurde, bekommt eine Beschränkungsverfügung nach dem Versammlungsfreiheitsgesetz – weil die öffentliche Sicherheit „unmittelbar gefährdet“ ist. Ein halbes Jahr lang dürfen sich die Betroffenen dann nicht mehr bei Klimablockaden festkleben.

Wer dagegen verstößt, muss 2000 Euro Zwangsgeld zahlen. Das „bloße Sitzen und Verweilen“ hat hingegen keine Folgen für jene, die ein Klebeverbot bekommen haben. Die Einsatzkräfte werden jedoch täglich informiert, welche Bescheide bestehen, welche noch offen sind – können diese auch direkt bei Blockaden zustellen.

Es ist damit zu rechnen, dass das Vorgehen der Polizei vom Verwaltungsgericht überprüft wird. Betroffene könnten gegen die Beschränkung und das Zwangsgeld klagen. Die Stadt München hat im Gegensatz zu Berlin generell für einen Monat bis 8. Januar Klimaproteste untersagt, bei denen sich Teilnehmer auf der Straße festkleben.

Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hat derlei für Berlin nicht vor. Der Erlass einer Allgemeinverfügung wie in München „ist derzeit in Berlin nicht geplant“, weil die Vorteile „nicht ersichtlich“ seien, sagte eine Sprecherin der Innenverwaltung. Mit den Klebeverboten schöpfe man aber „alle rechtsstaatlichen Mittel aus“.

Das Verbot in Landeshauptstadt des Freistaats Bayern erstreckt sich auf alle Straßen in München, die für Rettungseinsätze und Gefahrenabwehrmaßnahmen besonders kritisch sind sowie Autobahnen. Wer dagegen verstößt, dem drohen 3000 Euro Geldbuße. Strafrechtlich wird zudem verfolgt, wer als Veranstalter gegen die Verfügung verstößt oder zur Teilnahme an solchen Versammlungen auffordert.

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