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Ein leerer Gang in einer Behörde.

© imago/photothek

Im Kampf gegen den Personalmangel: Berliner Verwaltung soll häufiger vom Tarif abweichen können

Rund 40.000 Mitarbeitende muss die Berliner Verwaltung bis 2030 ersetzen. Damit das klappt, soll künftig mehr Geld gezahlt werden können.

Um dem Personalmangel in der öffentlichen Verwaltung zu begegnen, setzt der Berliner Senat verstärkt auf vom Tarifvertrag der Länder abweichende Entgeltinstrumente. Allen voran in sogenannten „Personalmangelfällen“ sollen tariflich vorgesehene Instrumente wie die Höherstufung in Lohngruppen noch mehr in den Blickpunkt der Dienststellen gerückt werden, erklärte Finanzstaatssekretärin Jana Borkamp (Grüne) in der Antwort auf eine dem Tagesspiegel vorliegende parlamentarische Anfrage.

Zwar erklärt Borkamp, die jeweiligen Dienststellen würden schon jetzt regelmäßig von den tarifvertraglichen Möglichkeiten wie der Berücksichtigung förderlicher Zeiten und/oder der Vorweggewährung von Stufen vor allem in den Mangelberufen Gebrauch machen. Das reicht aber offenbar nicht aus. „Der Senat wird daher zukünftig noch umfassender die bestehenden Anwendungshinweise […] überarbeiten“, erklärte Borkamp und kündigte an, den Umgang mit den Regelungen zu erleichtern.

Umständliche Einzelfallprüfung

Aus Sicht von Julia Schneider, Sprecherin für Verwaltung und Personal der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, ist der Schritt überfällig. „Es ist an der Zeit, dass die Tarifgemeinschaft darauf reagiert, dass in Zeiten des Fachkräftemangels eine weniger rigide Rechtsgrundlage zur Einstellung rarer Fachkräfte notwendig ist“, sagte Schneider dem Tagesspiegel. Sie kritisierte, die Einzelfallprüfung – notwendig für die Gewährung der vom Tarifvertrag abweichenden Entgeltinstrumente – mache dies „umständlich und zeitaufwendig“ und sprach sich dafür aus, künftig einheitliche Standards anzuwenden.

Borkamp wiederum verweist in ihrer Antwort darauf, dass die Anwendung der flexiblen Entgeltinstrumente „zwingend an das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen geknüpft“ ist. Diese müsse in jedem Einzelfall und unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren geprüft werden. Von Ausnahmen könne im Land Berlin nur „in zwingend notwendigen Einzelfällen Gebrauch gemacht werden“, in denen Bewerber:innen nicht bereit seien, das Arbeitsverhältnis zu den tarifgemäßen Konditionen aufzunehmen, führte Borkamp aus.  

Tatsächlich ist die Zahl der sogenannten „Vorweggewährung von Stufen und Anerkennung von förderlichen Zeiten“ zuletzt gesunken. Während 2019 noch 1153 dieser Fälle von den Dienststellen gemeldet worden waren, sank die Zahl im Jahr 2021 auf 758 Fälle. Die weitaus größte Zahl entfiel auf die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Bei der Berliner Feuerwehr brach die Zahl der Fälle innerhalb der drei Jahre von 158 auf 14 regelrecht ein.

Die Berliner Verwaltung braucht dringend zusätzliches Personal. Bis 2029 scheiden voraussichtlich knapp 38.000 Beschäftigte aus Altersgründen aus. Pro Jahr müssen etwa 4200 Beschäftigte ersetzt werden. Schon jetzt sind Tausende Stellen unbesetzt.

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