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Weltweiter Geldtransfer per Internet.

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Update

2,5 Millionen Euro illegal transferiert: Es begann mit Schleusern – Anklage gegen Berliner Hawaladare

Weil sie illegale Geldtransfers durchgeführt haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei Männer erhoben. Sie müssen sich vor dem Landgericht Berlin verantworten.

| Update:

Den ersten Tipp bekamen die Ermittler von einer Vertrauensperson. Jetzt konnte die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen drei sogenannte Hawaladare im Alter von 52, 53 und 56 Jahren – zwei Deutsche mit ausländischen Wurzeln und ein Iraker – erheben. Den drei Männern wird gemeinschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen, die mit Verstößen gegen das Zahlungsdienstleistungsgesetz und das Kreditwirtschaftsgesetz einhergeht, teilte die Behörde mit.

Die Angeklagten sollen seit März 2022 in das System des sogenannten „Hawala-Bankings“ involviert gewesen sein, das in Deutschland illegal ist. Insgesamt sollen sie bei 160 Transaktionen aus diversen deutschen Städten mehr als 2,5 Millionen Euro transferiert haben – etwa in die kurdischen Gebiete im Irak, nach Bagdad, aber auch nach Finnland. Für die Transaktionen, die sich je zwischen 135 und 310.000 Euro bewegten, sollen die Angeklagten Provisionen in Höhe von insgesamt 98.906 Euro erhalten haben.

Die erste Spur zu dem Fall stammte aus einem Verfahren zur Einschleusung von Ausländern. Denn Schleuser lassen sich inzwischen per Hawala-System bezahlen: Das Geld für den Schleuser wird bei einem Hawaladare im Ausland hinterlegt, aber erst ausgezahlt, wenn die geschleuste Person ihr Zielland erreicht hat.

Das Hawala-Finanzsystem ist nach Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) ein weltweit funktionierendes, informelles Überweisungssystem, das seine Wurzeln in der frühmittelalterlichen Handelsgesellschaft des Vorderen und Mittleren Orients hat.

Die Transaktionen werden demnach über Hawala-Agenten abgewickelt. Sie nehmen Geldbeträge entgegen, die dann von anderen Hawala-Agenten weltweit ausgezahlt werden können. Die Anweisung erfolgt dann etwa per Telefon oder Codes. Hawala bedeutet den Angaben zufolge auf Arabisch „Wechsel“, „Scheck“ oder „Zahlungsanweisung“. Das System beruht ausschließlich auf Vertrauen. Die beteiligten Hawaladare verrechnen untereinander ihre Kosten.

Nach Angaben des Verfassungsschutzes spielt das Hawala-Banking etwa im jihadistischen Bereich eine erhebliche Rolle zur Finanzierung gewaltbereiter islamistischer Gruppen. Bei illegalen Geschäften ist diese Zahlungsmethode teils der einzige Weg, Geld in oder aus Krisengebieten zu bringen. Oft geht es auch um Geldwäsche oder Terrorfinanzierung, in der Bundesrepublik ist dieses Banking seit 2009 strafbar.

Bei diesem System gibt es keine Überprüfungen bezüglich der Herkunft des Geldes oder etwaiger steuerlicher Verpflichtungen, die Transaktionen werden nicht nachvollziehbar dokumentiert. Zum aktuellen Fall, bei dem sich die drei Männer nun vor dem Landgericht Berlin verantworten müssen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft: „Faktisch sollen die Angeschuldigten als Bankinstitute fungiert haben, ohne hierzu berechtigt gewesen zu sein.“

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