zum Hauptinhalt
AUSGEBREMST. Die „Aktion Mensch“ machte unter anderem mit einer Städtetour auf sich aufmerksam. Aber mit Online-Verlosungen gibt es Probleme.

© promo

Update

Glücksspiele im Internet: "Aktion Mensch" klagt jetzt wegen strengerer Kontrollen

Die „Aktion Mensch“ will Lose auch online verkaufen - und geht jetzt vor Gericht: Der Glücksspielstaatsvertrag werde zu strikt ausgelegt, viele Fördergelder gingen verloren. Auch Lotto will Chancen nutzen.

Lotterien haben in Zeiten des Internets nicht das große Los gezogen. Weil sich auch immer mehr Berliner und Brandenburger nicht mehr gerne Glücksspiellose aus Papier kaufen oder Tippzettel mit dem Stift ausfüllen, möchten die staatlichen Lotterien mehr Angebote auch im Internet anbieten. Doch die „Aktion Mensch“ beklagt die ihrer Ansicht nach zu strenge Auslegung des neuen Glücksspielstaatsvertrages durch das dafür zuständige Verwaltungskollegium: Es würde den Vertrieb bei der Kontrolle der Volljährigkeit zu stark regulieren. „So gehen sozialen Projekten große Summen wichtiger Fördergelder verloren“, beklagt der Vorstand der „Aktion Mensch“ Armin von Buttlar. Die Soziallotterie klagt jetzt vor dem Verwaltungsgericht.Wer im Internet spielen will, muss nach den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags nach der Internet-Anmeldung aus fürs Lottospielen eigentlich bei einem persönlichem Besuch mit Ausweiskontrolle etwa in Postfilialen und Annahmestellen beweisen, dass er volljährig ist. Doch die Aktion Mensch will sich mit der Vorgabe nicht abfinden, denn man verliere Loskäufer. Auch die seit Jahrzehnten beliebten Geschenklose für eine andere Person darf die Aktion Mensch eigentlich online gar nicht mehr verkaufen, weil der Gewinn nicht an Dritte ausgeschüttet werden darf. Die Lotterie hofft jetzt auf einen Sieg vor Gericht.

Zu strenge Kontrollen - die Hälfte der Spieler springt ab
Laut den Lottogesellschaften der Länder springt etwa die Hälfte der potenziellen Spieler bei einer solchen Kontrolle ab. Diese spielten dann vielfach bei – allein auf privatwirtschaftliche Gewinne fixierten – Anbietern etwa mit Sitz in Großbritannien, auf Malta oder in Gibraltar. In deren Namen komme teils auch der nicht geschützte Begriff Lotto oder Toto vor. Das klingt dann nach staatlichem Lotto aus Deutschland. Es gibt auch illegale Glücksspielfirmen, bei denen man sich nicht langwierig registrieren muss. Der Soziallotterie Aktion Mensch zugunsten von Menschen mit Behinderungen sei es auch nicht erlaubt, neue Monatslose im Scheckkartenformat etwa an Supermarktkassen anzubieten. „Unsere Lose haben doch kein Suchtpotenzial, sondern helfen“, betont von Buttlar. Beim bayerischen Innenministerium mit dem Vorsitzenden des Glückspielkollegiums Thomas Gößl hieß es zum Kartenverkauf, die Mehrheit der Länder finde, der Schutz gefährdeter Spieler beim Verkauf an Kassen sei nicht gewährleistet. Die Regeln haben sich geändert, seitdem im Juli 2012 der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten ist. Er sichert das staatliche Lottomonopol aus Gründen des Jugendschutzes und kommt letztlich auch dem Gemeinwohl in Berlin und Brandenburg zugute. Er öffnet aber auch den Markt für private Anbieter bei den Sportwetten, rund 100 bewerben sich um 20 Konzessionen. Auch wenn der Vertrag jetzt das staatliche Glücksspiel im Internet ermöglicht, könnten die staatlichen Lotterien ihrem „Kanalisierungsauftrag“ nun nur schwer nachkommen: vom gefährlichen, illegalen Glücksspiel hin zum staatlich kontrollierten zu lenken.

Berlin und Brandenburg profitieren von Millionen Zuschüssen

Die Aktion Mensch kritisiert, dass sie nun mit privaten Glücksspielanbietern gleichgesetzt werde. „Der Vergleich hinkt völlig“, kritisiert Armin von Buttlar. Der Gesetzgeber habe der TV-Soziallotterie nur ein geringes Gefährdungspotenzial bescheinigt. Die Aktion Mensch war 1964 als „Aktion Sorgenkind“ auf Initiative des Moderators der ZDF-Sendung „Gesundheitsmagazin Praxis“ Hans Mohl entstanden. 2012 betrugen die Umsätze über verkaufte Lose 432 Millionen Euro, fünf Millionen weniger als 2011. Die Fördersumme für soziale Zwecke stieg um vier Millionen auf 165 Millionen Euro. Von jedem Euro fließen 35 Cent in soziale Zwecke. Allein Berliner Projekte bekamen 2012 rund 8,32 Millionen, Brandenburger Projekte 3,8 Millionen Euro. Fünf Prozent gehen an die Verwaltung. Die Deutsche Klassenlotterie Berlin hatte zuletzt rund 260 Millionen Euro Umsatz. Mehr als 20 Prozent fließen in die Stiftung für gemeinnützige Zwecke, fast 17 Prozent über die Lotteriesteuer in den Landeshaushalt. „Wir sollten die Chancen, die der neue Staatsvertrag bietet, auch nutzen dürfen“, sagte Berlins Lotto-Vorstand Marion Bleß auf Anfrage.

Zur Startseite