zum Hauptinhalt

Bei 90 Euro ist Schluss in Berlin: Gericht bestätigt Obergrenze bei Berliner Kita-Beiträgen

Träger wollten bis zu 780 Euro Gebühren von den Eltern haben. Das darf nicht sein, entschieden die Richter. Es ist ein Erfolg für Jugendsenatorin Scheeres.


Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Freitag die Berufung zweier Berliner Kita-Träger gegen die Zuzahlungsbegrenzung in Kindertagesstätten zurückgewiesen. Damit bestätigt es eine Entscheidung der Vorinstanz. Die Kläger hatten für die Kindertagesbetreuung Zusatzbeiträge zwischen 220 und 780 Euro verlangt, was gegen die Zuzahlungs-Obergrenze von 90 Euro pro Monat verstößt.

"Ich freue mich, dass uns das Oberverwaltungsgericht in unserer Rechtsauffassung bestärkt", kommentierte Jugendsenatorin Sandra Scheeres (SPD) den Beschluss. Das Eintreten für eine Obergrenze begründete die Senatorin damit, dass "alle Kinder in allen Einrichtungen Zugang haben sollen".

Die Kindertagesbetreuung solle "für alle erschwinglich bleiben". Genau dies habe das Oberverwaltungsgericht mit seinem Urteil noch einmal eindrücklich bestätigt. Die Begründung des Urteils steht noch aus. Revision sei nicht zugelassen worden, teilte die Jugendverwaltung - vor Gericht vertreten von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs - mit.

Kitas gründen Fördervereine

Schon 2019 war ein Kita-Träger in erster Instanz mit seiner Klage gegen die Höchstbeträge gescheitert. Wie berichtet versuchen Kita-Träger ihre besonderen Profile und auch bilinguale Angebote zu erhalten, indem sie die Finanzierung mit Hilfe von Fördervereinen regeln. Damals hatte Franziska Wagner von der Kant-Kindergärten GmbH berichtet, dass "97 Prozent der Kitas im Verband der kleinen und mittleren Kitaträger inzwischen Fördervereine haben“.

Ihr Träger sehe darin einen „Umgehungstatbestand“, weshalb er sich entschieden habe, den Rechtsweg zu beschreiten. Die CDU hatte die 90-Euro-Grenze als "Bildungsbremse" bezeichnet.

"Was die Fördervereine angeht: Der Gesetzeszweck wird durch die Möglichkeit der Gründung von Fördervereinen nicht in Frage gestellt", sagte Scheeres' Sprecher Ralph Kotsch. Die Betreuung in einer Kita dürfe nicht von der Mitgliedschaft in einem Förderverein abhängig gemacht werden. Im Übrigen bestehe für die Eltern in einem Förderverein ein großes Mitsprache- und Kontrollrecht.

Die Obergrenze gilt seit September 20

Die von Scheeres durchgesetzte Zuzahlungsregelung gilt seit 1. September 2018 für alle öffentlich finanzierten Kitas in Berlin und legt fest, dass Träger für zusätzliche Angebote im Kita-Alltag maximal 90 Euro pro Kind und Monat von den Eltern verlangen dürfen. Zugleich wurde ein Meldeverfahren für Zuzahlungen eingeführt. Dabei müssen die Träger anzeigen, für welche Leistungen sie extra Zahlungen erheben.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false