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Justitia, Kriminalgericht, Turmstrasse, Moabit.

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Gefährliche Verfolgungsjagd mit der Polizei: 21-jähriger Intensivtäter in Berlin angeklagt

Bei der Flucht im Carsharing-Tesla vor der Polizei rammte der Mann zwei Opel-Corsa. Mehrere Personen wurden verletzt. Die Anklage lautet unter anderem auf Gefährdung des Straßenverkehrs.

Anklage wegen wilder Verfolgungsjagd: Als ein inzwischen 21 Jahre alter Mann, der ohne Fahrerlaubnis mit einem Carsharing-Tesla unterwegs war, eine Zivilstreife bemerkte, soll er mit den Verkehrsverstößen erst so richtig losgelegt haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nun wegen diverser Vergehen Anklage gegen den Fahrer erhoben, der Intensivtäter sein soll.

Es geht dabei den Angaben zufolge um zwei Fälle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, davon in einem Fall in Tateinheit mit Gefährdung des Straßenverkehrs, sowie um ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Unfallflucht.

Laut Staatsanwaltschaft soll der junge Mann am Abend des 2. Juni 2023 zunächst mit dem Carsharing-Tesla in Reinickendorf unterwegs gewesen sein. Als er die Polizisten bemerkte, soll er das Auto sofort extrem beschleunigt haben – und zwar so stark, dass es diesen zunächst selbst unter Einsatz von Sonderrechten nicht gelang, ihn einzuholen.

Nach mehreren riskanten Überholmanövern, bei denen es nur durch Zufall oder Reaktionsfähigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer zu keiner Kollision kam, soll er dann eine Kreuzung bei Rot überfahren haben – ohne dabei auf den querenden Verkehr zu achten. Hinter der Kreuzung kam es dann nacheinander zur Kollision mit zwei Opel Corsa. Dies führte zum Totalschaden aller drei beteiligten Fahrzeuge.

Die durch den Zusammenprall kurz bewusstlos gewordene Beifahrerin des Beschuldigten musste ebenso wie ein Corsa-Fahrer in eine Klinik; eine Corsa-Fahrerin erlitt laut den Angaben zahlreiche Prellungen. Der Tesla-Fahrer selbst soll nach der Kollision einfach weggerannt sein.

Beim Amtsgericht Tiergarten ist den Angaben zufolge bereits ein anderes Verfahren wegen mutmaßlicher Verkehrsstraftaten des Angeschuldigten anhängig.

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