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Viele Grundsteuererklärungen bleiben unbearbeitet liegen. Erinnerungsschreiben oder Mahnungen werden automatisch verschickt. (Archivbild)

© dpa/Bernd Weißbrod

Finanzsenator Evers beruhigt: Grundsteuer soll in Berlin nicht flächendeckend steigen

Der Finanzsenator registriert zunehmende Sorgen wegen der künftigen Höhe der Grundsteuer in Berlin. Er will die Grundstückseigentümer beruhigen: Massive Erhöhungen seien nicht zu erwarten.

Die Grundsteuer in Berlin soll nicht flächendeckend steigen. Das hat Finanzsenator Stefan Evers (CDU) in einem Schreiben versichert, das in Kürze bei den Berliner Finanzämtern ausliegen und am Dienstag auf der Homepage der Senatsverwaltung für Finanzen veröffentlicht werden soll.

„Viele Grundstückseigentümer haben in den vergangenen Monaten einen Bescheid über den neuen Grundsteuerwert erhalten“, heißt es darin. Er nehme vermehrt die Sorge wahr, dass sich die Grundsteuer massiv erhöhen werde, er könne die Berlinerinnen und Berliner aber beruhigen, so Evers in dem Schreiben, das der dpa vorliegt.

Der neue Grundsteuerwert enthalte keine Aussage zur künftigen Höhe der Grundsteuer. Sie hänge von weiteren Faktoren wie dem Steuerhebesatz ab, der noch angepasst werde. Das soll den Angaben zufolge Anfang 2024 passieren. Ein weiterer Faktor, die Steuermesszahl, sei bereits deutlich abgesenkt worden.

Neue Grundsteuer könne höher oder niedriger sein als bisher

Die Grundsteuer wird in Deutschland reformiert, ab 2025 gelten dann die neuen Berechnungsgrundlagen. Die zu zahlende Grundsteuer könne sowohl niedriger als auch höher ausfallen als bisher. „Die Abweichungen der Grundsteuern werden so gering wie möglich gehalten“, betont Evers. „Ziel ist, dass im Durchschnitt aller Grundstücke die Steuerhöhe gleichbleibt.“

„Sollte die Grundsteuer im Einzelfall unverhältnismäßig hoch ausfallen, werden wir individuell prüfen, ob Billigkeitsmaßnahmen in Betracht kommen“, versichert Evers. „Niemand soll aufgrund dieser notwendigen Reform finanziell überfordert werden.“

Verfassungsgericht hält bisherige Berechnung für verfassungswidrig

Die Neuberechnung der Grundsteuer ist durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 nötig geworden, das das bisherige Bemessungsverfahren für verfassungswidrig erklärt hatte.

Die bisherige Grundsteuer in Berlin beruhte den Angaben zufolge auf unterschiedlichen Bewertungsverfahren aufgrund der jahrzehntelangen Teilung der Stadt und auf veralteten Grundstückswerten aus dem Jahr 1935 für den Osten und 1964 für den Westen Berlins, die danach nie mehr angepasst worden seien.

Nach den aktuellen Daten (Stand 2. Oktober) sind in Berlin nach Angaben der Finanzverwaltung von rund 872.300 einzureichenden Erklärungen 816.000 inzwischen eingegangen. Das entspricht einem Anteil von 93 Prozent. Davon wurden etwa 731.700 (84 Prozent) bearbeitet und daraufhin Grundsteuerwertbescheide erstellt. (dpa)

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