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Fast alle große Handelsketten bieten ihren Kunden Rabattkarten an. Doch man sollte vorsichtig sein, wie viele Daten man preisgibt.

© Kai-Uwe Heinrich

Kolumne: Mein guter Rat: Das Problem mit den Rabattkarten im Einzelhandel

Wer eine Kundenkarte nutzt, sollte vorsichtig sein, wenn einem der Datenschutz besonders wichtig ist. Das ist der aktuelle Tipp der Verbraucherzentrale.

Der Berliner Einzelhandel hat es gerade nicht leicht. Trotzdem bin ich zunehmend verärgert über die aufdringliche Art, wie mancherorts Kundenbindung betrieben wird. Bei fast jedem Einkauf werde ich nach einer Kundenkarte gefragt, die ich nicht habe und auch nicht möchte. Rabatt- oder Bonuskarten bringen oft nur magere Preisnachlässe ein und verhindern den Preisvergleich mit der Konkurrenz.

Den eigentlichen Nutzen haben die Unternehmen, weil Kundendaten bares Geld wert sind. Geben Sie deshalb bei der Beantragung einer Kundenkarte persönliche Informationen nicht unnötig preis.

Die einfache Kundenkarte wird von einem einzelnen Unternehmen ausgegeben, während bei der Payback-Karte oder der DeutschlandCard mehrere marktstarke Unternehmen verschiedener Branchen beteiligt sind.

Sie schließen hierbei mit dem Betreiber des Kartensystems einen Vertrag über die Teilnahme am Bonusprogramm und können mit nur einer Karte bei verschiedenen Händlern Produkte günstiger erwerben. In Verbindung mit Sonderaktionen wie beispielsweise zusätzlichen Gutscheinen über fünf oder zehn Prozent kann sich eine Kundenkarte lohnen.

Was genau ist eigentlich die Prämie wert?

Angesammelte Punkte können jedoch in der Regel nur innerhalb einer bestimmten Frist gegen eine Prämie eingelöst werden, weil sie sonst verfallen. Viele Kundenkartenbesitzer wollen die Punkte deshalb nicht durch Käufe bei anderen Händlern aufs Spiel setzen und vergleichen die Angebote nicht mehr mit denen der Konkurrenz.

Dörte Elß ist Chefin der Verbraucherzentrale Berlin. Sie gibt in ihrer Kolumne im Tagesspiegel wöchentlich den "guten Rat".
Dörte Elß ist Chefin der Verbraucherzentrale Berlin. Sie gibt in ihrer Kolumne im Tagesspiegel wöchentlich den "guten Rat".

© Henning Kunz

Auch der Gegenwert der Prämien lässt sich oft nicht genau ermitteln. Besonders ärgert mich, dass ich bei Anbietern mit Kundenbindungssystemen immer ein wenig mehr Geld zahle als nötig. Schließlich muss ich die den Karteninhabern gewährten Nachlässe mitfinanzieren. Sobald Sie beim Einkauf Ihre Kundenkarte vorlegen, sind Sie nicht mehr anonym.

Aus den persönlichen Daten können Kundenprofile erstellt werden

Aus den persönlichen Angaben, die Sie im Kartenantrag freiwillig gemacht haben, können zusammen mit den Umsatzdaten Nutzungs- oder sogar Kundenprofile erstellt werden. Setzten Sie Ihre Karte beim Einkauf ein, dürfen Ort und Zeitpunkt des Kaufs, Preis der Ware oder Dienstleistung und Rabatthöhe beziehungsweise die Anzahl der Bonuspunkte gespeichert werden.

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Was Sie gekauft haben, darf der Kartenbetreiber nicht ohne Ihre Zustimmung wissen. Je öfter Sie die Rabattkarte einsetzen, desto genauer kann Ihr Konsumverhalten beobachtet und prognostiziert werden. Name, Adresse und Geburtsjahr dürfen auch ohne Ihr Einverständnis zu Werbezwecken weitergegeben werden, solange Sie nicht widersprechen.

Sollen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für spätere Werbung verwendet oder weitergegeben werden, bedarf dies Ihrer Einwilligung. Vorformulierte Einwilligungserklärungen sind nur dann gültig, wenn Sie unterschreiben. Ist Ihnen der Datenschutz besonders wichtig, kann ich Ihnen von Rabattkarten nur abraten.

Dörte Elß

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