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Eine Außenansicht der Edeka-Zentrale im Hamburger Statteil Winterhude.

© dpa/Gregor Fischer

Rechtsstreit um Mehrweg-Becher: Berliner Edeka-Händler verliert vor Gericht gegen Deutsche Umwelthilfe

Edeka Fromm in Berlin muss Mehrwegbehälter an der Salatbar anbieten, entschied das Landgericht zugunsten der Umwelthilfe. Die Regionalgesellschaft sieht darin ein Missverständnis.

Ein Berliner Edeka-Händler muss an seiner Salatbar Mehrweg-Essensboxen bereitstellen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einem Rechtsstreit gegen Edeka Fromm gewonnen, in dem es um einen Verstoß gegen die Mehrwegangebotspflicht ging. Das Landgericht Berlin habe in diesem Fall zugunsten der Umweltorganisation entschieden, berichtet die „Lebensmittelzeitung“ (LZ).

Seit Januar 2023 sind Anbieter von Außer-Haus-Speisen und -Getränken („To Go“) verpflichtet, Mehrwegbehälter bereitzustellen. Die DUH hatte vor etwa einem Jahr unter anderem gegen Edeka Fromm Klage erhoben, nachdem sie Verstöße gegen diese Pflicht festgestellt hatte. Andere Filialen, die die DUH testweise besucht hatte, waren demnach jedoch nicht betroffen.

Die Regionalgesellschaft Edeka Minden-Hannover betonte gegenüber der LZ, dass alle gesetzlichen Anforderungen in ihren Märkten umgesetzt würden. Der beklagte Fall sei ein „bedauerlicher Einzelfall“ während der Einführungsphase eines neuen Mehrweg-Programms namens „Regood“ gewesen. Edeka bietet über dieses Programm Mehrwegbecher und -schalen aus Kunststoff an, die an der heißen Theke und der Salatbar eingesetzt werden können.

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