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Kolumne – Mein guter Rat

© Tagesspiegel

Mein guter Rat: Das Etikett verrät, was im Wein steckt

Seit Jahresbeginn sollten Verbraucher auf Etiketten achten, rät unsere Kolumnistin. Denn hier gilt es auf vielen Flaschen Neues zu entdecken.

Eine Kolumne von Dörte Elß

Ich hoffe, Sie sind gut ins neue Jahr gekommen, für das ich Ihnen nur das Beste wünsche! Vielleicht haben Sie um Mitternacht mit dem obligatorischen Glas Sekt angestoßen oder sich einen hochwertigen Wein gegönnt.

Dem Etikett galt Ihr Interesse dabei sicherlich weniger, dabei gibt es hier Neues zu entdecken. Auf weinhaltigen Getränken, die mehr als eine Zutat enthalten, müssen nämlich seit kurzem Nährwerte und Zutaten angegeben werden. Konkret heißt das: Brennwert, Menge an Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz.

Ob in Ihrem Glühwein Zucker oder Zusatzstoffe wie Farbstoffe beigemischt wurden und der Geschmack wirklich von Gewürzen stammt oder lediglich Aromen dafür verantwortlich sind, all das können Sie nun anhand der Zutatenliste nachvollziehen. Natürlich erfahren Sie auch, wie viele Kalorien Sie aufnehmen. Übrigens kann auf dem Wein-Etikett per QR-Code auf ein elektronisch abrufbares Zutatenverzeichnis und eine Nährwerttabelle verwiesen werden.

Natürlich erfahren Sie auch, wie viele Kalorien Sie aufnehmen. 

Dörte Elß, Chefin der Berliner Verbraucherzentrale

Bei keinem anderen Lebensmittel ist dies bisher erlaubt, was vielleicht auch besser so ist. Schließlich müssen Kaufwillige über ein internetfähiges Handy und Empfang verfügen, um sich auf diese Weise informieren zu können. Der QR-Code darf Sie nicht auf eine Seite weiterleiten, welche Werbe- und Verkaufsinformationen enthält oder gar Nutzerdaten erhebt und nachverfolgt.

Wenigstens der Energiegehalt und eine Allergenkennzeichnung müssen auf dem Etikett selbst vermerkt sein und dürfen nicht nur digital zur Verfügung gestellt werden. Übrigens wird es noch etwas dauern, bis alle Flaschen eine Kennzeichnung aufweisen. Getränke, die vor dem Stichtag 8. Dezember hergestellt wurden, durften nämlich noch ohne diese in den Handel. In der EU-Verordnung gibt es eine entsprechende Übergangsvorschrift. 

Für Wein gilt die neue Regelung erst für die Jahrgänge ab 2024. Im Wein liegt die Wahrheit, so heißt es. Von nun an werden Sie genau wissen, was sonst noch darin zu finden ist.

Die Kolumne „Mein guter Rat“ befasst sich mit Fragen rund um den Verbraucherschutz in Berlin und Brandenburg und erscheint immer donnerstags.

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