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Eine Wohnungsbesichtigung.

© imago images / Westend61

Tagesspiegel Plus

Den Makler belügen?: Welche Auskünfte Sie dem Vermieter geben müssen – und welche nicht

Manche Vermieter übertreiben es mit ihrer Wissbegier. Bewerber sollten übergriffige Fragen nicht beantworten. Gleichwohl haben Vermieter legitime Gründe, Persönliches zu erfahren.

Wohnungsnot macht erfinderisch. Der Einfallsreichtum treibt bisweilen vor allem bei Vermietern und Eigentümern bizarre Blüten. Es soll sogar Vermieter geben, die eine Provision für eine Wohnungsbesichtigung verlangen. Oder die für sechs Monate – ebenfalls gegen Provision – „testweise“ vermieten. Weit verbreitet sind umfangreiche Fragenkataloge, mit denen mögliche Mieter zunächst zu Selbstauskünften aufgefordert werden. Und zwar, bevor sie eine Chance erhalten, einen Vertrag zu unterzeichnen.

Andererseits gibt es Mieter, die mit großer Selbstverständlichkeit andere Personen in ihrer Wohnung einquartieren und abkassieren – und ihren Vermieter über die Identität der neuen Mitbewohner im Unklaren lassen.

Was also dürfen Vermieter fragen, was dürfen sie wissen? Was dürfen Mieter verlangen und was müssen Vermieter akzeptieren?

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