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Die City-Tax: Auch Kinder müssen zahlen

EINFÜHRUNGDie City-Tax soll ab 1. Juli erhoben werden.

EINFÜHRUNG Die City-Tax soll ab 1. Juli erhoben werden. Die am Dienstag vom Senat beschlossene Gesetzesvorlage muss so schnell wie möglich ins Parlament eingebracht und von ihm verabschiedet werden. Alle Privatreisenden – auch Kinder – sollen die fünfprozentige Steuer auf den Netto-Übernachtungspreis im Hotel, in der Jugendherberge oder auf dem Campingplatz zahlen. Pro Jahr verbuchen die Berliner Beherbergungsunternehmen rund 25 Millionen Übernachtungen. 55 Prozent der Gäste sind Privatreisende.

GESCHÄFTSREISENDE Laut Finanzsenator Nußbaum müssen Geschäftsreisende in irgendeiner Form „glaubhaft machen“, dass sie beruflich unterwegs sind. Dies sei beispielsweise gegeben, wenn der Arbeitgeber die Reise buche oder die Rechnung auf dessen Namen ausgestellt werden solle. Ein einfaches Kreuzchen auf einem Formular reiche nicht aus. Wer keine Angaben über den Reisezweck machen wolle, werde als Privatreisender eingestuft und müsse die Steuer zahlen.

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