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Der mutmaßliche Holocaustleugner Reza Begi vor Gericht. Verteidigt wurde Begi vom rechten Szeneanwalt Wolfram Nahrath.

© Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus (JFDA)

„Antisemitisches Weltbild“: Berliner Holocaustleugner muss ins Gefängnis

Der bekannte Berliner Shoah-Leugner Reza Begi wurde zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Er hatte in zahlreichen Fällen öffentlichkeitswirksam den Holocaust angezweifelt.

Am Dienstagmorgen hat das Amtsgericht Tiergarten den notorischen Holocaustleugner Reza Begi zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Noch am vergangenen Wochenende war Begi mit Hunderten Neonazis durch Dresden marschiert und erneut dadurch aufgefallen, wofür er mittlerweile über die Grenzen Berlins hinweg bekannt ist.

In einem Youtube-Livestream sprach er von der „Wahrheit über Auschwitz“ und wünschte sich einen „Endsieg“ herbei. Sein Auftritt in Dresden dürfte vorerst der letzte für längere Zeit gewesen sein.

Vorgeworfen werden dem Deutsch-Iraner Volksverhetzung in neun Fällen, versuchte Gefangenenbefreiung, vierfacher Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Zur Urteilsverkündung selbst erschien Begi nicht. Sein Verteidiger, der rechte Szeneanwalt Wolfram Nahrath, plädierte für Freispruch oder eine geringe Geldstrafe.

In seiner Begründung bezog er sich insbesondere auf den Volksverhetzungs-Paragrafen 130, der seiner Meinung nach abgeschafft werden sollte. Der öffentliche Frieden könne nicht dadurch gestört werden, dass man öffentlich „über Geschichte diskutiert“, argumentierte Nahrath.

Einschlägig vorbestraft, nicht schuldunfähig

Die Richterin folgte in ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Begi ein „geschlossenes antisemitisches Weltbild“ attestierte. Für die Haftstrafe ohne Bewährung sprach unter anderem die Tatsache, dass der Angeklagte einschlägig vorbestraft sei. Außerdem habe er nicht schuldunfähig gehandelt und bewusst die Öffentlichkeit gesucht. So leugnete Begi unter anderem auf Demonstrationen und vor der israelischen Botschaft die Verbrechen der Nationalsozialisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Besonders Eindruck hinterließ bei der Richterin offenbar die Aussage eines Zeugen, der am vorhergehenden Prozesstag angehört worden war. Dieser war in einer vollbesetzten Berliner S-Bahn auf den Holocaustleugner Begi gestoßen, als dieser plötzlich anfing, antisemitische Hasstiraden zu brüllen. Neben dem Zeugen saß in diesem Moment ein Mann jüdischen Glaubens.

Der Zeuge entschied sich einzugreifen und die Polizei zu verständigen. „Ich sehe viel in der S-Bahn, aber sowas geht nicht. Antisemitismus ist nicht cool“, sagte er vor Gericht. Die Richterin beschrieb die Situation als symbolhaft für den entstandenen Schaden durch die meist öffentlichkeitswirksame Holocaustleugnung Begis.

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