zum Hauptinhalt

Geschwindigkeitsbegrenzung: An der Unfallstelle galt Tempo 80

Wie üblich an Autobahndreiecken und -kreuzungen gilt auch an der Unfallstelle am Schönefelder Kreuz eine Geschwindigkeitsbegrenzung, und zwar von 120 km/h auf dem Berliner Ring. Wegen Bauarbeiten war sie allerdings auf 80 reduziert worden.

Wie üblich an Autobahndreiecken und -kreuzungen gilt auch an der Unfallstelle am Schönefelder Kreuz eine Geschwindigkeitsbegrenzung, und zwar von 120 km/h auf dem Berliner Ring. Wegen Bauarbeiten war sie allerdings auf 80 reduziert worden.

Tempolimits gibt es viele auf den Autobahnen um und nach Berlin. Erst im April 2010 wurde auf dem nördlichen Berliner Ring (A 10) ein Limit erlassen. In Höhe der Anschlussstelle Birkenwerder dürfen Lastwagen in den Nachtstunden nur noch 60 fahren, Personenwagen nur noch 100. Nach Angaben des Brandenburger Verkehrsministeriums waren hier zahlreiche Beschwerden und Klagen von Anwohnern der Grund. Auf dem östlichen Berliner Ring zwischen den Dreiecken Spreeau und Schwanebeck gilt kein Limit.

Nach einem schweren Unfall auf der A 24 im Jahr 2002 mit sechs Toten hatte der damalige Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) aus Sicherheitsgründen ein Limit auf der Autobahn nach Hamburg durchgesetzt. Seit Dezember 2002 gilt auf 64 Kilometern zwischen den Dreiecken Havelland (Berliner Ring) und Wittstock (Abzweig nach Rostock) Tempo 130 sowie ein Überholverbot für Lastwagen. Zwei Jahre später bilanzierte die Polizei, dass dieses Tempolimit hervorragend wirke. Es habe auf dem Streckenabschnitt deutlich weniger Unfälle und Verletzte als zuvor gegeben.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false