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Menschen stehen vor einem Hochschulgebäude

© Fachhochschule Potsdam

Wissenschaftliche Mitarbeiter: Hochschulen dürfen Lücken nicht schließen

In Nordrhein-Westfalen ist ein Beschäftigungsmodell für wissenschaftliche Mitarbeiter in Drittmittelprojekten geplatzt: Hochschulen dürfen sie nicht fest einstellen, um Vertragslücken zu überbrücken.

Mehr feste Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter zu schaffen, die Daueraufgaben erfüllen, ist erklärtes Ziel nicht nur von Gewerkschaften. In Nordrhein-Westfalen, wo sich Land und Hochschulen 2015 auf einen Kodex für „Gute Arbeit“ in der Wissenschaft geeinigt haben, zeigen sich jetzt die Grenzen des guten Willens an einem geplatzten Modellprojekt. Langjährigen Mitarbeitern, die immer wieder befristet in Drittmittelprojekten beschäftigt waren, wollten Fachhochschulen unbefristete Arbeitsverträge geben.

Bezahlt werden sollten sie allerdings wie zuvor aus der Drittmittelfinanzierung – so lange, wie das jeweilige Projekt läuft, in dem sie arbeiten. Zwischen zwei Projekten sollte dann der Vertrag mit der Hochschule greifen. Für die Finanzierung dieser Lücken sollte ein Ausfallfonds aus Grundmitteln oder Hochschulpakt-Geldern aufgebaut werden, wie Bernadette Stolle, Geschäftsführerin der Landespersonalrätekonferenz der wissenschaftlichen Beschäftigten in NRW, erläutert. So wollte man die bewährten Mitarbeiter absichern, die sich ansonsten regelmäßig arbeitslos melden müssen. „Doch durch Förderrichtlinien wird diese Zwischenfinanzierung ausgeschlossen.“

Eine "Doppelfinanzierung" ist nicht möglich

Das geht auch aus einer jetzt veröffentlichten Anfrage der Grünen ans Bundesforschungsministerium hervor. Die Beschäftigung von unbefristet eingestelltem Personal in befristeten Drittmittelprojekten des Bundes sei grundsätzlich möglich, heißt es in der Antwort des BMBF. Eine „Doppelfinanzierung“ von Personal auf Haushaltsstellen sei aber nicht zulässig. Ausnahmsweise aus Fördermitteln finanziert werden könnten allenfalls befristete Ersatzkräfte, die in Drittmittelprojekten eingesetzte Mitarbeiter vertreten. Das sei zumindest für Fachhochschulen realitätsfern, sagt Stolle. Solche Ersatzkräfte stünden gar nicht zur Verfügung, die wiederum befristeten Stellen wären auch nicht attraktiv für Absolventen. Die Förderrichtlinien etwa des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) müssten geändert werden.

Die Grünen fordern "mehr Brückenfinanzierungen"

Der forschungspolitische Sprecher der Grünen, Kai Gehring, fordert vom Bund „mehr Brückenfinanzierungen für Beschäftigte zwischen zwei Drittmittelprojekten“. So könnte der Bund vermehrt Programmpauschalen wie bei den DFG-Projekten einführen. Um dauerhaft mehr Dauerstellen für den Mittelbau zu schaffen, müsste der Bund zudem gemeinsam mit den Ländern für eine bessere Grundfinanzierung der Hochschulen sorgen.

Der Bund will nicht auf die Hochschulen einwirken

Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), bedauert, dass sich die Bundesregierung weiterhin nicht für von ihr geförderte Beschäftigungsverhältnisse verantwortlich sieht. Die GEW hatte den Bund aufgefordert, durch eine aktive Vergabepolitik auf die Hochschulen einzuwirken. Jetzt heißt es in der Antwort auf die Grünen-Anfrage: "Die Personalverantwortung obliegt allein dem jeweiligen Zuwendungsempfänger." Das BMBF halte zuwendungsrechtliche Regelungen "nicht für das geeignete Instrument", um Hochschulen zu einer verantwortlichen Personalplanung oder zur Schaffung von Karriereperspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu bewegen.

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