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Ein Porträtbild von Jan-Martin Wiarda.

© Privat

Wiarda will’s wissen: Weg mit der Macht der Abinote

Das Bundesverfassungsgericht muss sich im Oktober mit dem Numerus Clausus befassen. Es wäre an der Zeit, dass die Richter sich an die Allmacht der Abinote trauen, meint unser Kolumnist.

Dass das Leben unfair ist, verdient als triviale Erkenntnis maximal drei Zeilen dieser Kolumne. Anders verhält es sich mit Regeln, die pseudo-objektiv mit dieser Ungerechtigkeit aufräumen sollen und zum Gegenteil führen. Wie der Numerus Clausus (NC). In den 70er Jahren hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Solange es nachweislich nicht genug Studienplätze gibt, muss ihre Vergabe umso einheitlicher ablaufen. Und: Die besten Bewerber müssen zuerst drankommen. Vorgaben, wie Juristen sie lieben: einfach, eindeutig, brillant.

Wenn nur die Realität nicht wäre. Eine Realität, in der bayerische Abiturienten im Schnitt mit einer 2,30 nach Hause gehen und gleichauf liegen mit ihren Altersgenossen aus Nordrhein-Westfalen (2,31). Auch die Berliner sind den Bayern auf den Fersen und haben dabei seit 2006 einen Sprung nach vorn gemacht: von 2,68 auf 2,40. Man muss gar nicht erst die ganz anders ausfallenden Pisa-Ergebnisse bemühen, um zu merken, dass da was schräg ist. Übrigens auch innerhalb der Länder beim Vergleich von Schule zu Schule. Doch ausgerechnet die Abinote zählt am meisten, wenn es um die Verteilung der Studienplätze mit bundesweitem NC (Medizin &Co) geht.

Zweimal schon hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Verfassungsgericht aufgefordert, zu prüfen, ob die geltenden NC-Vorschriften noch mit dem Grundgesetz, genauer mit dem Recht auf freie Berufswahl, vereinbar sind. Man kann nicht sagen, dass die Karlsruher Richter der Bitte begeistert nachgekommen wären. Beim ersten Mal hatten sie sich rausgeredet mit dem Vorwurf, die Vorlage sei schlecht begründet gewesen. Den zweiten Anlauf aus Gelsenkirchen konterten sie mit einem Seufzen und dem Versprechen, die Sache am 4. Oktober zu verhandeln.

Den NC abschaffen? Das Chaos wäre total

Das dürfte spannend werden, zumal sich das Gros der lokalen NCs (42 Prozent aller Studiengänge sind zulassungsbeschränkt!) an den bundesweiten Regeln orientiert. Welche Lösung haben die Verfassungsrichter parat: den NC abschaffen? Sicher nicht. Das Chaos wäre total. Dekretieren, dass die Wartezeit wegen schlechter Noten nicht mehr länger sein darf als das Studium selbst? Klingt plausibel und hätte den Nebeneffekt, dass die Länder mehr Studienplätze schaffen müssten.

Viel wichtiger ist, ob sich die Richter an die Allmacht der Abinote trauen. Standardisierte Eignungstests, kombiniert mit Bewerbungsgesprächen, wären als Eingangshürde viel geeigneter, da vergleichbarer. Aber, und es ist ein großes Aber, auch viel aufwendiger und teurer. Und politisch brisant, würde doch die Gymnasiallobby auf die Barrikaden gehen.

Immerhin: Beim „Masterplan Medizin“ hat die Politik jüngst in vorauseilendem Gehorsam beschlossen, dass die Unis zusätzlich zur Abinote mindestens zwei weitere Auswahlkriterien anwenden müssen, Berufserfahrung etwa.

Die große Revolution indes dürfte auch Karlsruhe nicht bringen. Die Pseudo-Objektivität bleibt politisch opportun.

Der Autor ist Journalist für Bildung und lebt in Berlin. Auf seinem Blog www.jmwiarda.de kommentiert er aktuelle Ereignisse in Schulen und Hochschulen.

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