zum Hauptinhalt
Ein leeres Restaurant in der Münchner Innenstadt.

© Tobias Hase/dpa

Update

Wenn Gassi gehen zum Privileg wird: Die drastischen Maßnahmen der Bundesländer in der Corona-Krise

Was ist in der Coronavirus-Krise wo noch erlaubt? Noch ist das in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Ein Überblick über die Maßnahmen der Bundesländer.

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus wollten Bund und Länder eng abstimmen. Damit sollte die Akzeptanz der Bürger in Deutschland für die bereits getroffenen teilweise einschneidenden Schritte erhöht werden.

Am Sonntagabend wollten die Länderchefs bei einem Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) über die Notwendigkeit weiterer Einschnitte wie generelle Ausgangsbeschränkungen beraten - nachdem am Samstag beobachtet werden sollte, inwieweit sich die Menschen im Land hat die Aufrufe halten, soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.

[Die neuesten Entwicklungen und Hintergründe zum Coronavirus können Sie hier in unserem Newsblog mitverfolgen.]

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) preschte am Freitagmittag vor, und kündigte für den Freistaat Verschärfungen an. Ein paar Bundesländer zogen nach, jetzt gelten in Deutschland bis auf Weiteres verschiedene Regelungen im Alltag.

  • In Bayern hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) weitreichende Ausgangsbeschränkungen für sein Bundesland angekündigt. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist ab Samstag nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt, wie er am Freitag in München deutlich machte.Dazu zählen unter anderem der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arzt- und Apothekenbesuche, Hilfe für andere, Besuche von Lebenspartnern, aber auch Sport und Bewegung an der frischen Luft - dies aber nur alleine oder mit den Personen, mit denen man zusammenlebt. Auch der Hund darf Gassi geführt werden.Ab Samstag 0 Uhr werden unter anderem auch Restaurants und Gaststätten geschlossen, die Bürger sollen möglichst zu Hause bleiben. Die Vorgaben gelten zunächst für zwei Wochen. Bei Verstoß werden bis zu 25.000 Euro Strafe fällig. Auch Friseure und Baumärkte werden ganz geschlossen, sie durften bisher noch eingeschränkt öffnen.Söder appellierte erneut an die Bevölkerung: "Bleiben Sie zu Hause, gehen Sie nur in Ausnahmefällen nach draußen." Man solle auch daheim keine Partys mehr feiern, auch beispielsweise nicht die Nachbarskinder zu sich einladen. Der bayerische Ministerpräsident schloss weitere Maßnahmen nicht aus, so das Abriegeln ganzer Städte und Kommunen. Er wies aber ausdrücklich darauf hin, dass es keine Ausgangssperre wie in China gebe. Das würde bedeuten, dass man die eigene Wohnung unter keinen Umständen mehr verlassen darf.
  • Baden-Württembergs Regierungschef Winfried Kretschmann kündigt schärfere Einschränkungen an. Zusammenkünfte auf öffentlichen Plätzen von Gruppen sind verboten. Es dürfen sich maximal noch drei Personen versammeln. Durchreisen von Personen aus Corona-Risikogebieten sind untersagt. Alle Restaurants und Gaststätten werden ab Samstag geschlossen. Sie dürfen nur noch Essen zum Mitnehmen verkaufen.
  • Die saarländische Landesregierung verschärft zur Eindämmung des Coronavirus die Maßnahmen. Der Ministerrat verabschiedete am Freitagabend nach Angaben der Staatskanzlei eine Allgemeinverfügung für eine Ausgangsbeschränkung sowie die sofortige Schließung von Restaurants für Gäste, so dass nur noch Abverkauf oder Lieferung von Speisen erlaubt sind. Die Maßnahme gelte bis einschließlich 3. April 2020."Gemeinsame Spaziergänge etwa in der Familie mit Abstand zu anderen bleiben weiter möglich. Niemand wird eingesperrt", betont Ministerpräsident Tobias Hans (CDU). Das Saarland stehe aber als Grenzland zum französischen Risikogebiet Grand Est vor einer besonders schwierigen Herausforderung.
  • Auch Rheinland-Pfalz geht im Zuge der Eindämmung des Coronavirus gegen Menschenansammlungen vor. "Wir werden Bürger dazu veranlassen, damit es keine Versammlungen mit über fünf Personen mehr gibt", sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Freitag in Mainz.Die Regelung tritt ab Mitternacht in Kraft. Vorerst gebe es keine Ausgangssperre. Versammlungen mit mehr als fünf Menschen würden aufgelöst und könnten mit Bußgeldern bestraft werden, sagte Dreyer. Zudem werde die Innen- und Außengastronomie geschlossen. Lieferungen und der Straßenverkauf seien aber weiter möglich.
  • Zur Eindämmung des Coronavirus soll auch in Berlin das öffentliche Leben noch stärker eingeschränkt werden. Berlins Regierungschef Michael Müller (SPD) kündigte härtere Maßnahmen in den kommenden Tagen an. So soll es zu Restaurantschließungen kommen, Versammlungen auch mit weniger als 50 Menschen sollen eingeschränkt werden. Eine Ausgangssperre wolle er aus Sorge vor den sozialen Folgen aber vermeiden, sagte Müller in der der Rbb-„Abendschau“. Zudem wurde am Freitag bekannt, dass zum ersten Mal in Berlin nachweislich ein mit dem neuartigen Coronavirus infizierter Patient starb.
  • In Brandenburg hält Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) die bislang verhängten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise in seinem Bundesland zunächst für ausreichend. "Die getroffenen Maßnahmen in Brandenburg wirken", sagte er am Freitag in Potsdam. Das Verhalten der Menschen im Land habe sich geändert. Für Brandenburg könne er Ausgangsbeschränkungen zumindest "für die nächsten Stunden, für die nächsten Tage" ausschließen.
  • Auch der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet, ist weiter skeptisch, ob eine Ausgangssperre wegen des Coronavirus bereits nötig ist. Eine Ausgangssperre sei das allerletzte Mittel, sagte am Freitag dem Sender WDR 2. Der Staat müsse sorgsam abwägen, wenn er Grundrechte einschränkte. Wenn man eine ganz große Ausgangssperre verhindern wolle, müsse man andere Bereiche womöglich weiter herunterfahren, sagte Laschet. So werde man sich anschauen, ob Friseurgeschäfte und Baumärkte weiter geöffnet bleiben können.
  • In Hessen wird ebenfalls zunächst auf generelle Ausgangsbeschränkungen verzichtet. "Es gibt einige Länder wie Bayern oder Saarland, die sind wegen der Grenzsituation in einer ganz besonderen Situation", sagte der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier. In dieser Lage sei Hessen nicht. "Eine Ausgangssperre ist eine der letzten Maßnahmen, die man treffen kann."
  • Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat eine strikte Einhaltung der Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus angemahnt."Unser Ziel ist es, auf generelle Ausgangssperren, die im Moment diskutiert werden, zu verzichten“, sagte Günther am Freitag in Kiel."Aber das können wir nur, wenn sich alle auch an diese Regeln halten.“ Er wolle eine Ausgangssperre vermeiden,"weil es mir auch darum geht, dass die Menschen natürlich an die frische Luft gehen“.
  • Auch Niedersachsen plant weiter keine generelle Ausgangssperre. Das Bundesland schließt zur Bekämpfung der Corona-Epidemie ab Samstagabend aber auch alle Restaurants und Cafés. Das kündigte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Freitag an. Der Außer-Haus-Verkauf von Speisen soll allerdings weiter möglich bleiben. Es gehe darum, größere Menschenansammlungen in Gaststätten zu unterbinden. Der Gastronomie war zuvor bereits auferlegt worden, nur noch von morgens 06.00 Uhr bis abends 18.00 Uhr zu öffnen.
  • Hamburg schließt alle Restaurants und untersagt alle Ansammlungen von mehr als sechs Personen, wie Bürgermeister Peter Tschentscher am Freitag nach einer Senatssitzung mitteilte. Ausnahmen gelten demnach für Lieferdienste sowie für Familien oder Gruppen von Berufstätigen.
  • Thüringen: Ministerpräsident Bodo Ramelow steht Ausgangssperren zurückhaltend gegenüber, schließt sie aber nicht aus. "Wir sind im Moment noch ein wenig skeptisch", sagt der Linken-Politiker dem MDR. "Ich will nicht ausschließen, dass bei uns auch regional oder lokal, wo solche Infizierungsherde passieren, abgeriegelt werden muss und tatsächlich die Menschen gebeten werden müssen, zu Hause zu bleiben." Die Polizei solle nun verstärkt kontrollieren, ob die Regeln zur Eindämmung der Epidemie eingehalten und zum Beispiel Ansammlungen in Parks verhindert werden.
  • Auch Mecklenburg-Vorpommern schränkt das öffentliche Leben weiter ein. Die Gastronomie im Land wird ab Samstagabend, 18 Uhr, geschlossen. Das teilte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Freitag nach einer Beratung mit der Tourismuswirtschaft und dem Hotel- und Gaststättenverband in Schwerin mit.
  • Sachsen will Menschenansammlungen in Zeiten der Corona-Krise unter Strafe stellen. Dies solle mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden können, sagte Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) in einem Videobriefing." Das ist eine harte Ansage. Aber sie ist notwendig.“
  • Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD) kritisierte die von Bayern angekündigten weitreichenden Ausgangsbeschränkungen."Man muss genau hinschauen, ob man mit Begriffen wie Ausgangssperre symbolisch Politik macht. Wir müssen mit allem, was wir haben, das Coronavirus, aber nicht unser Grundrecht bekämpfen“, sagte er am Freitag.Zur Eindämmung des Coronavirus gelten in Bayern von diesem Samstag an weitreichende Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist dann nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu zählen unter anderem der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe oder Arzt- und Apothekenbesuche.Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) betonte, er hoffe, dass eine Ausgangssperre vermieden werden könne, weil dies neue Probleme mit sich bringe. Der Begriff sei dramatischer, aber inhaltlich würde sich zur jetzigen Situation wenig ändern. Beide Politiker verwiesen darauf, dass in Bremen Menschenversammlungen bereits verboten seien. Dies sei kein Appell, sondern verpflichtend.Das öffentliche Leben sei weitgehend runtergefahren und die Menschen hielten sich weitgehend an die Auflagen. Es müsse aber weiter möglich sein, zur Arbeit oder zum Einkaufen zu gehen, alleine oder zu zweit spazieren zu gehen, den Nahverkehr zu nutzen und zum Arzt zu gehen."Dies muss es auf Dauer unbedingt geben“, betonte Bovenschulte - wobei dies ja auch in Bayern erlaubt bleibt.
  • Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat noch einmal eindringlich an die Bevölkerung appelliert, zu Hause zu bleiben und Abstand zu halten." Reduzieren Sie Ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum. Wir alle haben eine Verantwortung gegenüber unseren Mitmenschen“, betonte Haseloff am Freitag in Magdeburg. Während viele Geschäfte mittlerweile aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen hätten, seien Baumärkte noch geöffnet. Aus vielen Märkten in Sachsen-Anhalt werde von einem starken Kundenansturm berichtet.Vor diesem Hintergrund appellierte Haseloff, von unnötigen Besuchen in Baumärkten abzusehen. Nur unaufschiebbare Einkäufe sollten getätigt werden:" Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Märkten sind schon jetzt stark belastet und die Gefahren einer raschen Verbreitung des Virus sind evident.“ Der Regierungschef schloss weitere Schritte zur Eindämmung des Virus nicht aus.

Ausgangssperren sind ein weitreichender Eingriff in die Grundrechte der Bürger. "Die Freiheit der Person ist unverletzlich", heißt es im Grundgesetz. Die rechtlichen Grundlagen für Ausgangssperren finden sich vor allem im Infektionsschutzgesetz. In Paragraf 28 der Regelung heißt es, die zuständige Behörde "kann auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind". Zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes sind in der Regel die kommunalen Gesundheitsämter. Allerdings können die Länder ihren Kommunen Weisungen erteilen - wie es etwa beim Verbot von Veranstaltungen mit zahlreichen Teilnehmern geschehen ist. Außen vor ist bisher der Bund: Er kann keine Ausgangssperre verhängen. (mit dpa, AFP, epd)

Zur Startseite