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Die TU Berlin.

© Elke Weiss/TU Berlin

Weniger Macht für Professoren: TU beschließt neuen Wahlkonvent

Nach jahrelangen Diskussionen um die Viertelparität hat sich die TU auf einen neuen Wahlkonvent für die Präsidentenwahl geeinigt. In dem werden die Professoren keine Stimmenmehrheit haben.

Bei der Präsidiumswahl an der TU Berlin sollen Professoren weniger Macht haben. Künftig soll ein 60-köpfiger „Wahlkonvent“ über Präsident und Vizepräsidenten entscheiden, in dem Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, nichtwissenschaftliche Mitarbeiter und Studierende je 15 Mitglieder stellen. Das beschloss der Erweiterte Akademische Senat am Mittwoch mit 33 Ja-Stimmen gegen 25 Nein-Stimmen, bei zwei Enthaltungen. Bisher haben die Professoren bei der Präsidiumswahl die Mehrheit.

Über viertelparitätisch besetzte Gremien und die damit verbundene Entmachtung der Professoren hatte die TU jahrelang gestritten. In der Sitzung am Mittwoch nun ging es eher schnell voran, es gab nur noch wenige Redebeiträge. Stefan Damke von den nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern appellierte an alle Mitglieder, dem Wahlkonvent als Kompromiss nach den teils erbitterten Debatten über mehr oder weniger Partizipation zustimmen. Ein Kompromiss lebe „von der Achtung der Gegensätze“. Der Wahlkonvent sei ein Vorschlag, mit dem man „einen Strich unter die Debatte ziehen kann, ohne dass jemand sein Gesicht verliert“. Demokratie werde bei Präsidentenwahlen gelebt. Ein Präsidium sei vor Wahlen sicher gut beraten, sich der gesamten Universität und allen ihren Gruppen auf Augenhöhe zu stellen.

Widerspruch kam nur vom Logistik-Professor Frank Straube. Der Wahlkonvent löse "kein einziges Thema im zwischenmenschlichen Bereich" - er denke da etwa an Respekt für Mitarbeiter. Seiner Ansicht nach nehme der viertelparitätisch besetzte Wahlkonvent "Professoren aus der Verantwortung", es werde zudem schwieriger, geeignete Kandidaten zu finden.

Unklar ist noch immer, wie rechtssicher der Wahlkonvent ist

Im Wahlkonvent soll bei der Abstimmung ein Quorum gelten. Präsident und Vizepräsidenten sind nur dann gewählt, wenn sie zusätzlich zur jeweils erforderlichen Stimmenmehrheit mindestens drei Mitglieder jeder Statusgruppe auf sich vereinen können. Einen Antrag von TU-Präsident Christian Thomsen, das Quorum für den entscheidenden dritten Wahlgang zu streichen, lehnte der EAS mit 39 Stimmen (bei 16 Ja-Stimmen und fünf Enthaltungen) ab.

Offen ist noch, ob es rechtlich überhaupt zulässig ist, dass die Professoren bei der Präsidentenwahl ihre Mehrheit verlieren. Um den Einfluss der Professoren nicht zu sehr zu beschränken, müssen Kandidaten im Akademischen Senat (AS) künftig mit 50 Prozent-Mehrheit nominiert werden – hier stellen die Professoren weiterhin die Mehrheit der Mitglieder. Bisher galt eine Marke von 30 Prozent. Wie rechtssicher der jetzt eingeschlagene Weg ist, konnten drei TU-Gutachten nicht abschließend klären. Auch eine erste juristische Stellungnahme von Wissenschaftsstaatsekretär Steffen Krach nannte Zweifel an der Vereinbarkeit des Wahlkonvents mit dem Berliner Hochschulgesetz, selbst wenn sich Krach persönlich eher positiv zu der Idee äußerte.

Für die anstehende Wahl gilt noch der alte Modus

Noch steht aber eine umfangreiche rechtliche Prüfung durch die Berliner Senatskanzlei aus – solange die nicht vorliegt, tritt der Wahlkonvent nicht in Kraft. Dem Konvent zustimmen muss zudem noch das Kuratorium, das Aufsichtsgremium der TU. Das hatte sich vor einigen Wochen skeptisch gezeigt, weil es sein Recht, selber Kandidaten nominieren zu dürfen, verlieren sollte. Diesen Bedenken wurde jetzt zumindest ein wenig Rechnung getragen: Das Kuratorium darf künftig dem AS Nominierungsvorschläge unterbreiten. Die Nominierungsentscheidung liegt künftig dennoch ausschließlich beim AS – ob sich das Kuratorium darauf einlässt, wird sich zeigen.

Die nächste Präsidentenwahl Anfang 2018 wird auf jeden Fall noch nach dem alten Modus ausgetragen.  

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