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Studierende und Gäste besichtigen ein neues Universitätsgebäude.

© Philipp Schulze/dpa

Vorbild an der Uni Lüneburg: Mehr Mut zur Reform des Jura-Studiums!

Die Bologna-Studienreform ist an der Rechtswissenschaft weitgehend vorübergegangen. Jetzt zeigt die Leuphana Universität, wie es geht, meint unser Kolumnist.

Es gab mal eine Zeit, da habe ich regelmäßig über die deutsche Juristenausbildung geschrieben. In den Nullerjahren war das, als ein Fach nach dem anderen seine Abschlüsse auf Bachelor und Master umstellte. Doch zwei Disziplinen stemmten sich stärker als alle anderen gegen den Trend: die Medizin und die Rechtswissenschaft.

Keiner brauche halbe Ärzte oder halbe Richter, lautete damals eines der Standardargumente gegen die Einführung des Bachelors. Nur das Staatsexamen qualifiziere für den Arbeitsmarkt. Wirklich stichhaltig fand ich das freilich nicht.

Nicht nur landete ein großer Teil der Jura-Absolventen gar nicht in den reglementierten juristischen Berufen. Auch schaffte es ein Viertel und mehr überhaupt nicht bis zum erfolgreichen Examen. Und von denen, die eine erfolgreiche Staatsprüfung hinter sich brachten, war die Mehrheit vorher (teilweise mehrere Semester) im Repetitorium.

Denn das war in den Nullerjahren noch so eine Besonderheit, die viel über die didaktischen Qualitäten des rechtswissenschaftlichen Studiums aussagte: Es setzte auf dem Weg zum Abschluss die meist privat zu bezahlende Nachhilfe voraus. In den vergangenen zehn Jahren habe ich mich gedanklich weniger mit der Struktur der Juristenausbildung befasst. Bis mir eine Pressemitteilung auf den Tisch flatterte: Die Leuphana Universität Lüneburg gründet mit Beginn des Sommersemesters eine neue Fakultät für Staatswissenschaften.

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Beteiligt sind die Politikwissenschaft, die Volkswirtschaftslehre und die Rechtswissenschaft, gemeinsam sollen sie mit ihrer Forschung „die großen Transformationen unserer Zeit thematisieren“, inklusive der Vorbereitung evidenzbasierter politischer Entscheidungen.

Ein Porträtbild von Jan-Martin Wiarda.
Unser Kolumnist Jan-Martin Wiarda. Auf seinem Blog www.jmwiarda.de kommentiert er aktuelle Ereignisse in Schulen und Hochschulen.

© Privat

Und dann kam es: Erstmals werde ein Masterprogramm Studierenden in Deutschland die Möglichkeit geben, „sowohl einen rechtswissenschaftlichen Masterabschluss (LL.M) als auch das juristische Staatsexamen zu erwerben“. Echt jetzt? Der erste deutsche Staatsexamens- Studiengang, der zugleich den Maßstäben europäischer Hochschulbildung genügt? Im Jahr 2022?

Die Abbrecherquote bleibt hoch, private Repetitoren verdienen gut

Auf der Seite des Juristischen Fakultätentages lässt sich nachlesen, dass 2020 knapp 92.000 Studierende in Staatsexamens-Studiengänge eingeschrieben waren und 16.300 auf Bachelor oder Master studierten. Das deutsche Staatsexamen lebt und gedeiht nach über 20 Jahren Bologna immer noch.

Im Gegensatz zum Studienerfolg vieler Studierender. Die Abbrecherquote liegt weiter bei über einem Viertel, und die privaten Repetitoren verdienen gut, auch wenn mittlerweile viele Universitäten selbst Auffrischungs-Lehrveranstaltungen etabliert haben.

Denn natürlich hat sich etwas getan. Es gibt Staatsexamens-Studiengänge wie den der FU Berlin, die, auch wenn sie keinen Master verleihen, nach Bologna-Vorbild modularisiert sind. Die Studierenden machen dort einen Bachelor als Zwischenstation und haben ihn dann sicher, selbst wenn sie das Staatsexamen nicht schaffen. Und ja, es gibt auch eigenständige Jura-Bachelorprogramme, auf die man einen wissenschaftlichen Jura-Master draufsatteln kann. Aber der geregelte Übergang von Bachelorprogrammen ins heilige Staatsexamen fehlt.

Die Sonderrolle lässt sich nur über den hohen Anteil von Juristen in Politik und Verwaltung erklären. Sie haben das Jura- Studium geschafft, darum halten sie es für einen Ausweis von Qualität und wehren sich auf einflussreichen Positionen gegen grundlegende Veränderungen.

Das hat nicht nur Folgen für die Struktur des Jurastudiums. Meine These: Die Orientierung der Studieninhalte an staatlichen Bedarfen, Verfahrensweisen und Denklogiken, verbunden mit der hohen Zahl von Jura-Absolventen, hat zu einer Formalisierung, Bürokratisierung und Risikoaversion staatlicher wie unternehmerischer Entscheidungsprozesse beigetragen, die selbst viele Juristen beklagen.

Wer das Jurastudium reformiert, reformiert insofern auch unsere Gesellschaft.

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