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Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).

© imago images/Metodi Popow

Viele offene Fragen beim Plagiatsverfahren: Kopfschütteln über die FU im Fall Giffey

Minderschwer oder schwer? Die angekündigte Neubewertung des Falls Giffey wirft viele Fragen an die Freie Universität auf. Ein Überblick.

Die Freie Universität nimmt ihre Rüge im Plagiatsfall Franziska Giffey zurück, das Präsidium will darüber neu entscheiden – diese Nachricht löst auch in der Wissenschaft kontroverse Reaktionen aus. An der Freien Universität Berlin (FU) ist der Ärger über das Präsidium auf jeden Fall groß.

„Das Präsidium muss eine Prozedur finden, mit der möglichst rasch Klarheit herrscht“, fordert FU-Archäologe Reinhard Bernbeck. „Es muss ein Prozess sein, der keine Beanstandung nach sich zieht – schnell, zügig und korrekt.“ Von einer „objektiven Peinlichkeit für die Freie Universität“ spricht ein anderer prominenter FU-Professor, der nicht namentlich genannt werden will.

Die Erteilung der Rüge an die Bundesfamilienministerin und Berliner SPD-Co-Chefin in spe sei von vornherein ein Grenzfall gewesen, sagt der Professor. Sie erinnere als „Ehreninstrument“ jenseits rechtsstaatlicher Sanktionsmöglichkeiten an Rügebräuche vormoderner Volkskulturen, in denen sich das Gemeinwesen zum Public Shaming vor dem Haus eines Übeltäters versammelte.

Die Rüge habe zudem den Eindruck erweckt, sie werde anstelle des gebotenen Titelentzugs mit Rücksicht auf Giffeys Doktormutter Tanja Börzel, die überaus drittmittelstarke Politikwissenschaftlerin am Otto-Suhr-Institut (OSI) für Politikwissenschaft, erteilt. Er halte es dennoch für den richtigen Weg, jetzt ein neues Verfahren einzuleiten.

So sieht es auch der Jurist Bernhard Kempen, Präsident des Deutschen Hochschulverbandes. Die FU habe bei ihrem bisherigen Vorgehen „Fehler“ gemacht, sagt Kempen. Es sei „folgerichtig“, das Verfahren neu aufzurollen.

Aus den anderen Berliner Unis, die mit der FU durch den Exzellenzverbund eng verknüpft sind, vernimmt man teilweise „Entsetzen“ über die Dahlemer Partnerin. Auch weil kaum nachvollziehbar sei, welchen Plan das FU-Präsidium verfolge. Tatsächlich sind in dem Fall noch viele Fragen offen. Hier ein Überblick.

Was bewog die FU zur Revision ihrer Entscheidung?

So richtig klar ist das nicht geworden. Das liegt auch daran, dass sich FU-Präsident Günter M. Ziegler in der Sache nicht öffentlich geäußert oder sich gar Fragen gestellt hat. Ein Umstand, der kritisch gesehen wird: „Wir reden die ganze Zeit von der Glaubwürdigkeit der Wissenschaft, und dann ist die FU ausgerechnet in einem solchen Fall völlig intransparent. Das geht doch nicht“, sagt eine Hochschulangehörige.

Umstritten war im Vorfeld vor allem der Punkt, ob die FU überhaupt eine Rüge erteilen durfte, obwohl diese nicht im Berliner Hochschulgesetz vorgesehen ist. Ja, prinzipiell darf sie das, bescheinigte ihr vergangene Woche der Staatsrechtler Ulrich Battis – allerdings nur in minderschweren Fällen. Ist Giffey ein minderschwerer Fall? Zu dieser entscheidenden Frage schwieg Battis.

Günter M. Ziegler, Präsident der FU. Dass er öffentlich zum Fall Giffey schweigt, löst Kritik aus.
Günter M. Ziegler, Präsident der FU. Dass er öffentlich zum Fall Giffey schweigt, löst Kritik aus.

© Thilo Rückeis

Gut möglich, dass das Präsidium jetzt davon ausgeht, bei Giffey handele es sich eben nicht um einen minderschweren Fall. Das denkt unter anderem Bernhard Kempen, der Präsident des Hochschulverbandes. Da die FU in ihrer eigenen Überprüfung der Arbeit Giffeys zum Schluss kam, es liege eine Täuschung vor, sei die Rüge von vorneherein „nicht schlüssig“ gewesen, sagt Kempen: „Wenn die Arbeit täuschungsbehaftet ist, muss die Entziehung des Doktorgrades angeordnet werden.“ Warum die FU dann aber nicht gleich den Titel aberkannte, bleibt erklärungsbedürftig.

In der Pressemitteilung der FU vom Freitag hieß es zu dem Komplex etwas kryptisch: Ein minderschwerer Fall sei „im Schlussbericht des Prüfungsgremiums für die Dissertation nicht dargetan worden“. Das legt die Interpretation Kempens nahe – lässt aber auch eine ganz andere Deutung zu: Die FU will jetzt rechtssicher machen, dass Giffey nur minderschwer täuschte und die Rüge daher berechtigt war.

[Seit ihrer Zeit als Neuköllner Bürgermeisterin gilt Giffey als volksnah. Was tut sich in den Berliner Bezirken? Darüber berichten wie in unseren Leute-Newslettern, die Sie hier kostenlos bestellen können: leute.tagesspiegel.de]

Davon ist Harm Kuper überzeugt, Professor für Erziehungswissenschaften an der FU und Mitglied des Akademischen Senats. Es sei zwar richtig, dass die FU den Fall Giffey nochmals überprüfe, sagt Kuper. „Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass in dem neuen Verfahren ein anderes Ergebnis herauskommen wird.“ Er habe keinen Zweifel, dass die Arbeit schon jetzt gründlich geprüft wurde.

Auch Gerhard Göhler, bis 2006 Professor für politische Theorie am OSI und langjähriger Vorsitzender der Prüfungs- und Promotionskommission, hält den Fall Giffey nach dem Gesamttenor des Plagiatsgutachtens sehr wohl für einen minderschweren Fall, der den Entzug des Doktorgrads nicht rechtfertige. Die „minderschweren“ Verstöße Giffeys nicht explizit so zu benennen, sei sicher „ein juristischer Mangel“, sagt Göhler – doch für ihn kein nachvollziehbarer Grund, das Verfahren neu aufzurollen. Er kritisiert, dass das FU-Präsidium „die eigene Kommission, hinter deren Urteil man sich voll gestellt hat, jetzt desavouiert“.

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Dass die FU am Ende Giffey ihren Doktor entzieht, hält HU-Jurist und Plagiatsexperte Gerhard Dannemann, der sich bei VroniplagWiki engagiert, noch lange nicht für ausgemacht. Er argwöhnt: „Die FU scheint anzukündigen, dass sie die Rüge zurücknimmt, um dann anschließend zu prüfen, ob sie dieselbe Rüge doch noch mit einer anderen Begründung wieder erteilt.“ Das aber dürfte verwaltungsrechtlich nicht möglich sein, warnt Dannemann. Denkbar sei aber auch, dass die Uni sich in ihrer Pressemitteilung missverständlich ausgedrückt habe.

Während am OSI selber dem Vernehmen nach „weiterhin ein Presseverbot“ gilt, äußert sich mit der Berliner Hochschulforscherin und Politikwissenschaftlerin Dagmar Simon eine bekannte Alumna. Sie findet es „nicht überzeugend, dass die FU das Aufrollen des Verfahrens jetzt am ,minderschweren Fall’ festmacht“. Tatsächlich sei das Präsidium grundsätzlich „unter wissenschaftspolitischem Druck, ein sauberes Verfahren zu starten“, sagt Simon, „mit externer und dabei sowohl juristischer, politikwissenschaftlicher als auch wissenschaftssystemischer Kompetenz“.

Wie könnte das Verfahren weitergehen?

Sicher ist nur: Das FU-Präsidium will seine Rüge aufheben. Giffey darf zuvor Stellung zur Aufhebung nehmen. Doch was geschieht danach? Wird das Präsidium auf Grundlage des bereits vorliegenden Prüfgutachtens entscheiden? Oder wird die Arbeit durch ein weiteres Prüfgremium komplett neu auf Plagiate untersucht, auf dessen Vorschlag hin die Unileitung dann wieder über die Sanktion entscheidet?

Das letzte Wort in der Sache hat jedenfalls das Präsidium, die Verantwortung trägt also FU-Präsident Ziegler. Auf Nachfrage teilte die FU zum Umfang der erneuten Prüfung nur mit, dazu könne sich die Uni „zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht äußern“.

Wie geht es weiter an der Freien Universität - noch sind viele Fragen offen.
Wie geht es weiter an der Freien Universität - noch sind viele Fragen offen.

© Thilo Rückeis

Hochschulverbandspräsident Kempen fordert eine „umfassende und gründliche“ Neuprüfung, die auch anders als bisher über die von VroniPlag Wiki festgestellten Stellen hinausgehen müsse. „Das ist keine angenehme Situation für die FU, da Fehler gemacht worden sind. Aber aus Fehlern muss man lernen.“

Wie lange könnte das Verfahren dauern?

Das hängt davon ab, wie umfangreich die neue Prüfung ist. Zum Vergleich: Als die Uni Bonn 2011 das Plagiatsverfahren gegen die FDP-Politikerin Margarita Mathiopoulos neu aufrollte, dauerte das zehn Monate. Mathiopoulos verlor dann ihren Titel, den sie in einem ersten Verfahren 1989 noch hatte behalten dürfen. Dieses Beispiel zeigt: Das neue Verfahren könnte sich lange in den Berliner Wahlkampf hineinziehen, womöglich nicht einmal bis zur Abgeordnetenhauswahl im Herbst 2021 abgeschlossen sein, wo Giffey ja eigentlich für die SPD als Spitzenkandidatin antreten will.

Der prominente FU-Professor meint, es sei jetzt vor allem an Franziska Giffey, weiteren Schaden von sich selbst und von der FU abzuwenden – indem sie auf ihren Doktortitel verzichte. Eine erneute Überprüfung ihrer Doktorarbeit und Beschlussfindung des Präsidiums abzuwarten, würde Giffey politisch nicht überleben.

Eine solche Geste Giffeys könnte allerdings allenfalls politischen Wind aus der Sache nehmen. Denn rechtlich gesehen kann man einen Doktortitel nicht zurückgeben. Dessen Verleihung ist ein Verwaltungsakt, den nur die ausstellende Behörde – also die FU – rückgängig machen kann. Förmlich überprüfen müsste die Uni den Fall dennoch. Dass Franziska Giffey ihren Titel zurückgeben will, ist nach alldem, was sie bisher gesagt hat, allerdings ohnehin sehr unwahrscheinlich.

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