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FPD-Chef Christian Lindner.

© imago images/Christian Spicker

Update

Uni Hamburg rechtfertigt Lindner-Absage: „Kein Ort für politische Streitigkeiten zwischen Parteien“

Die Uni Hamburg hat eine Veranstaltung mit Christian Lindner nicht genehmigt. Nach Protest des FDP-Chefs rechtfertigt sie jetzt ihre Entscheidung.

Streit um einen nicht genehmigten Auftritt von FDP-Chef Christian Lindner an der Universität Hamburg: Nachdem Lindner der Uni Missachtung von Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit vorgeworfen hatte, hat sich Uni-Präsident Dieter Lenzen am Mittwoch gerechtfertigt. Universitäten seien Orte des wissenschaftlichen Diskurses auf der Grundlage von wissenschaftlicher Expertise, erklärte Lenzen auf Anfrage. "Nicht jedoch ist die Universität ein Ort für politische Streitigkeiten zwischen Parteien."

Lindner hatte am Dienstagabend auf Twitter öffentlich gemacht, dass der Präsident der Uni Hamburg seinen Auftritt bei einer Diskussionsveranstaltung der liberalen Hochschulgruppe "untersagt" hatte, wie er formulierte - und zwar ohne weitere Begründung. Lindner beschwerte sich daraufhin schriftlich bei Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank (Grüne).

Er halte es für „höchst bedenklich“, dass die Uni Debatten ihrer Studentinnen und Studenten mit Politikern wie ihm ablehne, heißt es in dem Brief, den Lindner auf Twitter veröffentlichte. „Ich fordere Sie daher auf, mit der universitären Selbstverwaltung das Gespräch zu suchen und dafür Sorge zu tragen, dass auch die Universität Hamburg wieder zum Ort des lebendigen politischen Meinungsaustauschs werden kann.“

Die Uni beruft sich auf ihre Raumvergabebestimmungen

Laut Lindner sollte die Veranstaltung im November stattfinden. Er habe in den vergangenen Jahren an Dutzenden Veranstaltungen dieser Art an Hochschulen in Deutschland teilgenommen.

Die Universität beruft sich bei ihrer Nicht-Genehmigung nun auf ihre Raumvergabebestimmungen. Darin ist eine Überlassung von Räumen für "Veranstaltungen mit parteipolitischer Ausrichtung" an gleich zwei Stellen ausgeschlossen - ebenso wie für Feiern, Religionsausübung und gewerbliche Zwecke (das gesamte Dokument kann man hier einsehen).

Dem Antrag der liberalen Hochschulgruppe auf eine Veranstaltung mit dem Titel "LHG diskutiert mit: Christian Lindner" sei daher "routinemäßig durch die zuständige Verwaltungsstelle nicht stattgegeben" worden, teilte eine Sprecherin mit. Die Anfrage der Gruppe sei am 7. Oktober eingegangen und am 16. Oktober negativ beschieden worden. Die Uni habe Lindner inzwischen in einem persönlichen Brief geantwortet.

Keine Parteipolitik - keine religiösen Feiern - und keine Betriebsfeste mit Polonaise... Das ist eine klare Linie und wenn diese konsequent eingehalten wird, ist daran nichts auszusetzen.

schreibt NutzerIn 2010ff

Ein persönlicher Brief der Uni an Lindner

Erst in der vergangenen Woche war an der Uni eine Vorlesung von AfD-Gründer Bernd Lucke gestört worden - worauf sich Lindner in seinem Tweet zu seiner Ausladung auch bezieht. Darauf ging Lenzen in seiner Antwort auf die Anfrage des Tagesspiegels nicht ein. Die Fälle sind allerdings unterschiedlich: Lucke sprach als Professor der Universität, die Uni sicherte ihm später zu, seine Veranstaltungen zu schützen.

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Am Mittwoch sah sich die Unileitung dabei allerdings "an den Grenzen ihrer Möglichkeiten", Sicherheit und Ordnung herzustellen. Auch der zweite Termin von Luckes Vorlesung "Makroökonomik II" musste abgebrochen werden, wie die Universität am Nachmittag mitteilte - "trotz weitreichender Sicherheitsvorkehrungen".

Erneute Störung von Bernd Luckes Vorlesung

Ein privater Sicherheitsdienst habe den Zutritt zum Hörsaal im Auftrag der Uni kontrolliert und nur angemeldete Studierende hineingelassen. Nach einer Stunde hätten sich jedoch "zahlreiche Störerinnen und Störer - teilweise vermummt - gewaltsam Eintritt verschafft", teilte die Uni mit. Daraufhin sei die Vorlesung seitens der Uni sofort abgebrochen und Bernd Lucke sicher hinausgeleitet worden.

Das Präsidium verurteile die Störungen "nachdrücklich aufs Schärfste", hieß es. Es sei nicht hinzunehmen, dass die Freiheit von Forschung und Lehre beeinträchtigt werde. Jetzt sei es aber Aufgabe der Politik, den Lehrbetrieb sicherzustellen, forderte die Uni.

An den Berliner Unis gibt es keine einheitlichen Regeln

An den Berliner Unis gibt es keine einheitliche Regelung zu der Frage, unter welchen Umständen politische Parteien Uniräume benutzen dürfen. Das zeigte eine Recherche des Tagesspiegels aus dem vergangenen Jahr. Am weitesten geht die Freie Universität (an der auch Dieter Lenzen früher Präsident war).

Zwar dürften Parteien laut einer Bestimmung aus dem Jahr 2011 an der FU grundsätzlich Uniräume mieten. Allerdings erklärte die FU damals auf Nachfrage, sie stelle „aus grundsätzlichen Erwägungen keine Universitätsräume für Parteien und parteipolitische Veranstaltungen bereit“: Die FU sei ein "weltanschaulich neutraler und unparteiischer Ort, an dem der wissenschaftliche Diskurs im Mittelpunkt steht“. Auch wolle die FU keine politische Partei bevorteilen.

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Sollte in der Vergangenheit dennoch ein Raum an eine Partei oder ihre Jugendorganisation vermietet worden sein, habe es sich um ein Versehen gehandelt. Politiker würden indes auch in Zukunft zu Gast an der FU sein: „Allerdings immer nur unter der Bedingung, dass die entsprechende Veranstaltung in einen wissenschaftlichen, insbesondere seminar- oder anderen studierendenbezogenen Kontext eingebettet wird.“

Die FU vergab keinen Raum für einen Auftritt von Gregor Gysi

Tatsächlich hat die FU in den vergangenen Jahren Veranstaltungen von Parteien beziehungsweise ihrer Jugendgruppen abgelehnt. Bekannt wurde vor allem, dass es Veranstaltungen von „SDS. Die Linke FU“ betraf – die Studierendengruppe der Linken an der FU. Vor sechs Jahren musste die Gruppe eine Diskussion mit Gregor Gysi ins Foyer der FU-Mensa verlegen, weil die Uni-Leitung keinen Raum herausrückte. Auch vergab die FU dem SDS keine Räume zu einer großen Konferenz, die die Gruppe 2018 zum Thema 1968 abhalten wollte. Die FU verwies auch hier auf die Parteinähe des Veranstalters.

An der TU lautet die Regel dagegen folgendermaßen: „In den letzten Wochen vor einer Bundestags- oder Europawahl sowie vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus werden an Parteien im Sinne des Parteiengesetzes keine Räume und Flächen überlassen", erklärte die TU. Und weiter: „Dies gilt auch, soweit Mitglieder dieser Parteien an Veranstaltungen anderer teilnehmen, die allein der einseitigen Werbung für eine Partei dienen.“

Die TU vermietet Räume auch dann nicht, wenn zu erwarten ist, „dass der Veranstalter nicht zu einer störungsfreien Durchführung der geplanten Veranstaltung in der Lage ist“. Politische Symbole und Embleme totalitärer Systeme oder verbotener Vereinigungen und verfassungswidriger Parteien dürfen nicht an der TU gezeigt werden. Ähnlich handhabt das die HU, die ansonsten keine speziellen Hinweise zum Umgang mit Parteien in Sachen Raumvergabe hat. (mit dpa)

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