zum Hauptinhalt
Sybille Volkholz ist Vorsitzende des Fachbeirats Inklusion in Berlin und war 1989/90 Schulsenatorin.

© Mike Wolff

UN-Behindertenrechtskonvention: Inklusion kann gelingen

Es gibt viele gute Ansätze, Kindern mit Behinderungen das Menschenrecht zu gewähren, an einer Regelschule zu lernen. Höchste Zeit, es flächendeckend umzusetzen, meint unsere Gastautorin.

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, hat unlängst zum wiederholten Male ein Moratorium für die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention gefordert. Mit dieser Konvention haben behinderte Menschen weltweit ihren Anspruch auf gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe verbindlich artikuliert und mit der Ratifizierung hat auch die Bundesrepublik diesen Anspruch anerkannt und sich zur Umsetzung verpflichtet. Damit ist die Politik gefordert, die Rahmenbedingungen entsprechend zu gestalten, aber ebenso sind alle Bürgerinnen und Bürger gefordert, ihren Teil zu einem besseren Zusammenleben beizutragen. Es geht nicht darum, dass sich die Bildungspolitik wieder eine neue Reform ausgedacht habe, sondern um ein Menschenrecht, das sich die Betroffenen erstritten haben – und das steht nicht zur Disposition.

In vielen Bundesländern hat die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung schon lange Tradition, in einigen Bundesländern, darunter Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und auch Berlin, hat diese Entwicklung vor mehr als 30 Jahren begonnen. Es gibt also Schulen mit einem enormen Erfahrungsschatz, die bei der Weiterentwicklung zu inklusiven Schulen helfen können. Vielfach wird in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, hier solle neben der Vielzahl von Reformen der letzten Jahre noch eine obendrauf gesetzt werden. So ist es nicht, es geht um eine kontinuierliche Weiterentwicklung.

Zwei Lehrkräfte für alle Unterrichtsstunden

In Bremen besuchen mittlerweile 84 Prozent, in Berlin mehr als 68 Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Regelschulen. Dieser Trend hat kontinuierlich zugenommen und wird sich voraussichtlich so fortsetzen. Vielfach wird behauptet, die Schulen würden mit dieser Entwicklung alleingelassen. Ist dem wirklich so?

In Berlin erhält beispielsweise eine dritte Klasse in der Grundschule mit einer Frequenz von 25 Schülerinnen und Schülern, davon zwei mit Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ (GE) und drei mit Förderbedarf „Lernen, Emotional-Sozial oder Sprache“, 25,5 zusätzliche Lehrerstunden neben den 24 regulären zur Erfüllung der Stundentafel. Es könnten also alle Unterrichtsstunden mit zwei Lehrkräften besetzt werden. Auf Antrag kann die Schule noch für die GE-Schüler Schulhelfer zur ergänzenden Pflege und Hilfe bekommen. Und wenn die Schule Ganztagsschule ist, wie fast alle Berliner Schulen, dann haben sie noch Anspruch auf 20 Wochenstunden Unterstützung durch Facherzieherinnen für Integration.

Wenn die Schule eine Schwerpunktschule etwa für Kinder mit Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ ist, würde sie noch erheblich mehr personelle Unterstützung bekommen. Es ist allerdings die Entscheidung der Schule, wie sie die zusätzlichen Ressourcen einsetzt. Zudem hat sie Mittel aus dem Bonusprogramm und dem Verfügungsfonds, die ebenfalls genutzt werden können. Vergleichbare Berechnungen für Bremen und Hamburg dürften noch etwas besser ausfallen.

Schulen müssen alle Kinder optimal fördern

Ob diese Ausstattung angemessen ist, wird sehr unterschiedlich beurteilt. Aber es kann nicht davon gesprochen werden, dass die Schulen alleingelassen werden. Bei bundesweit 35 Prozent inklusiv beschulten Kindern ist der politische Wille zur Umsetzung der UN-Konvention offensichtlich noch sehr unterschiedlich ausgeprägt. Aber die Länder, in denen dies besser verfolgt wird, sollten beachtet werden.

Im letzten „Bildungstrend“, dem Ländervergleich der Schülerleistungen, wird die Verschlechterung auch auf die Inklusion zurückgeführt. Häufig wird gefragt, ob Kinder ohne Behinderungen durch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf beeinträchtigt würden. Es hat vor Jahren auch die Diskussion gegeben, ob Mädchen ohne Jungen zu besseren Leistungen kämen. Die Diskussion ist – Gott sei Dank – wieder eingeschlafen. Fakt ist, dass Kinder und Jugendliche unterschiedlich sind und auch unterschiedlich lernen. Aber sie sind so, wie sie sind, und Aufgabe der Schule ist es, alle optimal zu fördern.

Für die Umsetzung der UN-Konvention sind viele verantwortlich. Politiker und Politikerinnen für die Rahmenbedingungen, Pädagogen für die Gestaltung der Schule, den Unterricht und den förderlichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Zur Professionalität gehört es, auf gesellschaftliche Veränderungen angemessen pädagogisch zu reagieren. Es gibt auch eine bürgerschaftliche Verantwortung, zu einem gedeihlichen Zusammenleben beizutragen. An diesen Zielen sollten wir uns alle orientieren. Dazu kann es helfen, wenn positive Beispiele häufiger hervorgehoben werden.

Die Autorin ist Vorsitzende des Fachbeirats Inklusion in Berlin und war 1989/90 Schulsenatorin.

Sybille Volkholz

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false