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Die Humboldt-Universität.

© Imago/Schöning

Update

Umstrittene Regel für Postdoktoranden: Humboldt-Uni legt Verfassungsbeschwerde gegen Hochschulgesetz ein

Die HU will das umstrittene Berliner Hochschulgesetz in Karlsruhe überprüfen lassen. Unabhängig vom Ausgang der Beschwerde will Senatorin Gote bald mit den Unis sprechen.

Die Humboldt-Universität legt Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Regel des Berliner Hochschulgesetzes ein, die Postdoktoranden bessere Karriereperspektiven bieten soll. Das teilte die Universität am Donnerstag mit. Mit dem Schritt solle höchstrichterlich geklärt werden, ob das Land Berlin mit dem entsprechenden Paragrafen des Gesetzes seine Gesetzgebungskompetenz überschritten hat, hieß es.

Die Klage wird durch HU-Präsidentin Sabine Kunst vertreten, die mit dem morgigen Tag aus dem Amt scheidet und die aus Protest gegen die Neuregelung im Herbst zurückgetreten war. Dabei geht es um einen Passus, der bestimmten Post-Doktoranden eine Weiterbeschäftigung an der Uni gesetzlich garantiert. Der Konflikt um den Paragrafen zieht sich seit Monaten hin, die Abgeordneten von Rot-Grün-Rot hatten ihn überraschend in letzter Minute eingeführt. Die Koalition hat bereits Präzisierungen angekündigt.

"Arbeits- und hochschulrechtlicher Sonderweg"

Die HU beruft sich in ihrer Klage auf ein schon vor einiger Zeit veröffentlichtes Gutachten ihres Juristen Matthias Ruffert. Dieser war zu dem Ergebnis gekommen, dass das Land einen arbeitsrechtlichen und hochschulpolitischen Sonderweg beschritten habe, für den es eben keine Gesetzgebungskompetenz habe. Vor dem Bundesverfassungsgericht hätte diese Landesregelung keinen Bestand, da bereits der Bund mit seinem Wissenschaftszeitvertragsgesetz umfassend und abschließend von seiner Gesetzgebungsbefugnis Gebrauch gemacht habe. Andere Juristen haben dieser Auslegung allerdings widersprochen.

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Darüber hinaus greife die neue Vorschrift nach Auffassung der HU auch unverhältnismäßig in ihre verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte ein, heißt es in der Mitteilung weiter. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits entschieden, dass die Hochschulen ihrer Aufgabe, kontinuierliche Nachwuchsförderung zu betreiben, nur nachkommen könnten, wenn die beschränkt vorhandenen Stellen nach einer gewissen Zeit auch wieder frei werden.

Die Berliner CDU hat ebenfalls eine Normenkontrollklage gegen das Gesetz angekündigt, die in Karlsruhe aber von einem anderen Senat behandelt würde.

Anders als HU-Präsidentin Kunst haben TU-Präsident Christian Thomsen und FU-Präsident Günter M. Ziegler inzwischen signalisiert, an Lösungen in dem Streit mitwirken zu wollen. An den Berliner Unis gibt es inzwischen auch mehrere Initiativen, um die Situation im Sinne junger Forschender zu lösen.

Wissenschaftssenatorin kündigt zeitnahe Gespräche an

Die neue Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote (Grüne) erklärte, es sei das gute Recht der Humboldt-Universität, Teile des Berliner Hochschulgesetzes höchstrichterlich prüfen zu lassen. "Wir erwarten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und werden sie selbstverständlich umsetzen."

Unabhängig vom Ausgang der Verfassungsbeschwerde sei klar, "dass wir die Universitäten mit der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Berliner Wissenschaft nicht alleine lassen". Die Wissenschaftsverwaltung werde zeitnah Gespräche mit hochschulpolitischen Akteur*innen initiieren und Anpassungen des Gesetzes einleiten.

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