zum Hauptinhalt
Forschende im Grimm-Zentrum der HU.

© Imago

Übergangsfrist für Hochschulgesetz: Postdoktoranden sollen ab 2023 entfristet werden

Das umstrittene Berliner Hochschulgesetz soll eine Übergangsfrist bis September 2023 erhalten. Das sieht der Entwurf der Wissenschaftsverwaltung vor.

Für die umstrittene Postdoktoranden-Regel im Berliner Hochschulgesetz wird eine Übergangsfrist eingeführt. Forschende sollen erst ab September 2023 eine verbindliche Aussicht auf eine Dauerstelle bekommen. Das ist der Kern der lange angekündigten „Präzisierung“ der entsprechenden Passage im Hochschulgesetz.

Im Referent:innenentwurf, der dem Tagesspiegel vorliegt, heißt es wörtlich, der entsprechende Passus finde „auf Ersteinstellungen Anwendung, die ab dem 1. Oktober 2023 erfolgen“. Das bedeutet: Postdoktoranden – also Forschende, die bereits promoviert sind und dabei sind, sich für eine Professur zu qualifizieren -, werden erst dann davon profitieren, wenn sie nach dem Stichtag eingestellt werden.

Hitzige Diskussionen an den Unis

Die neue Regel wurde im vergangenen Sommer in letzter Minute von den rot-grün-roten Abgeordneten der Regierungskoalition eingebracht und beschlossen, ohne dass der Passus vorher mit der Senatskanzlei abgesprochen war. Er besagte, dass Postdoktoranden auf einer Qualifizierungsstelle für eine Professur mit Inkrafttreten des Gesetzes einen Anspruch auf eine Dauerstelle haben. Dabei war zunächst keine Übergangsfrist vorgesehen. 

Die Reform führte zu hitzigen Diskussionen an den Unis. Während die Regelung gerade im Mittelbau als überfällige Reaktion auf prekäre Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft begrüßt wurde, gab es Proteste vor allem von Professor:innen und den Unileitungen. Eine Garantie auf Dauerstellen sei nicht umsetzbar und nicht zu finanzieren. Sabine Kunst, die Präsidentin der Humboldt-Universität, trat aus Protest gegen die Novelle sogar zurück.

Schon damals hatten die Abgeordneten von Linke, SPD und Grünen Änderungen angekündigt, die sie „Präzisierungen“ nannten. Diese zählen auch zum 100-Tage-Programm von Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote (Grüne). Inzwischen firmiert die Neuformulierung unter dem Begriff „Reparaturnovelle“.

Für diese Forschende gilt die Reform

Zweiter wichtiger Punkt ist die Klarstellung, dass die Entfristungszusagen nicht für Wissenschaftler:innen gelten, die „überwiegend aus Drittmitteln oder aus Programmen des Bundes und der Länder oder des Landes Berlin finanziert werden“. Das bedeutet unter anderem, dass auch Postdoktoranden, die in Projekten der Berlin University Alliance arbeiten, keine Entfristungszusage bekommen. Wegen der Unklarheit über den Status von BUA-Mitteln wurde die Einstellung von Wissenschaftlern dort schon verschoben.

Zudem ist jetzt explizit festgehalten, dass im Arbeitsvertrag ein Qualifikationsziel beschrieben werden muss, das die Forschenden erreichen sollen. Die Hochschulen sollen die Bedingungen, wie die Qualifikationsziele erreicht werden, durch eine eigene Satzung festlegen. Die vorgesehenen Stelle müsse auch den Qualifikationszielen entsprechen.

Staatssekretärin: Intention „sehr positiv“

Armaghan Naghipour, Wissenschaftsstaatsekretärin in Berlin, betont, dass die ursprüngliche Intention des reformierten Hochschulgesetzes insgesamt „sehr positiv“ zu sehen sei: „Es bietet einen Ansatz, um das Grundproblem der Personalstrukturen an den Hochschulen zu lösen. Das war für viele Generationen von Nachwuchswissenschaftler*innen mit großen Belastungen verbunden.“

Ihr sei es jetzt wichtig klarzustellen, dass es eine Dauerstelle im Anschluss an die Qualifizierungsphase dann geben sollte, wenn die gemeinsam von Uni und Forscher:in festgelegten Qualifikationsziele erreicht sind: „Der Gedanke des Tenure Tracks war bisher nicht explizit genug verankert, das wird jetzt ausdrücklich festgehalten.“ Für Beschäftigte in Programmen, an denen der Bund beteiligt ist, sei auch der Bund gefordert, sich an der Ermöglichung von Anschlusslösungen zu beteiligen.

Wissenschaftsstaatsekretärin Armaghan Naghipour.
Wissenschaftsstaatsekretärin Armaghan Naghipour.

© promo

Bei der Übergangsfrist seien sich alle Beteiligten einig gewesen, dass diese nötig sei. Die Hochschulen sollten die Möglichkeit haben, die Folgen des Gesetzes ausreichend zu erörtern. Der Senat erwarte von den Unis, dass diese bis zum September 2023 ihre Satzungen für die Qualifikationsziele vorlegen. Bei allen, die bereits einen bestehenden Vertrag haben, sollten die Unis prüfen, inwieweit die neuen Regeln auch für sie angewendet werden können. 

Gerade die Übergangsfrist enttäuscht dennoch viele Postdoktoranden. Zwar hatten die Koalitionsabgeordneten ziemlich schnell nach Verabschiedung des Gesetzes angekündigt, dass eine solche Übergangsfrist kommen könnte, um den Unis die Umsetzung zu erleichtern. Doch die Erwartungshaltung bei vielen Postdocs war eine andere: Dass letztlich alle eine Dauerstelle bekommen – also auch die, die schon jetzt an der Uni sind. Davon ist der Vorschlag der Senatorin weit entfernt.

Kritik kommt von der GEW

Die GEW Berlin nennt den Entwurf denn auch eine „eine komplette Enttäuschung“. „Der Berliner Senat knickt vor den Hochschulen ein“, erklärte Martina Regulin, die Vorsitzende der GEW. Dass die Regelung nur für diejenigen gelten soll, deren „Ersteinstellung“ nach Abschluss der Promotion ab dem 1. Oktober 2023 erfolge, sei „ein Schlag ins Gesicht aller Wissenschaftler*innen, die aktuell in den Universitäten die Lehre und Forschung stemmen und die sich mit der Reform berechtigte Hoffnung auf eine unbefristete Beschäftigung gemacht haben“. Der Unmut sei groß, man fühle sich „von der Koalition an der Nase herumgeführt“, erklärte Regulin.

Die GEW kritisiert ebenfalls, dass nicht nur Forschende in echten Drittmittelprojekten ausgenommen sind, sondern auch diejenigen, die in bundes- oder landesfinanzierten Projekten arbeiten. Die Gewerkschaft fordert den Senat daher „eindringlich“ auf, den Gesetzentwurf zu ändern.

Tobias Schulze, wissenschaftspolitischer Sprecher der Linksfraktion, sagte auf Anfrage, eine Übergangsfrist bis zum Wintersemester 23/24 sei tatsächlich eine „relativ lange Zeit“: „Für Betroffene ist Druck im Kessel. Wir wollen eigentlich nicht, dass weitere Jahre nichts passiert.“

Er dringt darauf, dass eine gesetzliche Lösung nicht nur Neuverträge einbezieht, sondern auch für bereits beschäftigte Postdocs Perspektiven bietet. Zu klären sei darüber hinaus, ob für die Entfristungen Stellen zur Verfügung stehen, die der Qualifikation der Forschenden entsprechen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false