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An der Universität der Künste Berlin befürchtet man Nachteile durch die Gesegtzesnovelle.

© imago/F. Berger

UdK pocht auf Promotionsrecht: Berliner Kunst-Uni sieht Ausbildung gefährdet

Der UdK-Präsident Norbert Palz bittet in einem offenen Brief darum, die Novelle des Hochschulgesetzs zu überdenken. Die Kritik betrifft zwei Regelungen.

Die Universität der Künste Berlin hat sich mit großer Sorge über den Entwurf für ein neues Berliner Hochschulgesetz geäußert, das wie berichtet noch in dieser Legislatur vom Parlament verabschiedet werden soll. Konkret sind es zwei Punkte im Gesetzentwurf die für die Studierenden der UdK „große Nachteile“ bedeuten würden.

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UdK-Präsident Norbert Palz wandte sich dazu am Dienstag in einem offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister Michael Müller, Staatssekretär Steffen Krach (beide SPD) und die Mitglieder des Abgeordnetenhauses.

UDK befürchtet „erhebliche Einschnitte“

Zum einen geht es der UdK um den Ausschluss der künstlerisch-wissenschaftlichen Promotionsrechts an der Kunsthochschule, zum anderen um eine Regelung zur Kostendeckung von Weiterbildungsangeboten. Beide Punkte würden für die UDK erhebliche Einschnitte darstellen. Die Rede ist von „fundamentalen Konsequenzen“ durch die derzeitige Fassung des Gesetzes für die UdK.

Unipräsident Norbert Palz ersucht die Adressaten seines Schreibens nachdrücklich darum, die betroffenen Paragrafen „im Sinne der UdK“ zu überdenken und anzupassen. Die geplante Gesetzesfassung stelle einen „Rückzug in die Konvention dar, die im Widerspruch zur gängigen nationalen und internationalen Hochschulpraxis steht“.

Diese sehe für künstlerische und gestalterische Forschungsvorhaben schon jetzt vielerorts – wie vom Wissenschaftsrat empfohlen – den Promotionsabschluss vor, so Palz. Die UdK bemängelt, dass im Gesetzentwurf künstlerische Promotionen explizit ausgeschlossen werden sollen. „Das ist ein bedenklicher Übergriff in die akademischen Belange der Hochschulen. Strategische Weiterentwicklungen in diesem Feld sollten uns nicht qua Gesetz verwehrt bleiben.“

Norbert Palz ist Präsident der UdK.
Norbert Palz ist Präsident der UdK.

© UdK

Konkret geht es darum, dass die UdK das Promotions- und Habilitationsrecht nur für ihre wissenschaftlichen Fächer behalten soll, so wie es bisher auch schon galt. Norbert Palz hätte sich nun aber durch die Novelle zumindest die Möglichkeit gewünscht, das auch auf künstlerische Fächer auszuweiten.

Hinzu kommt kaut UdK, dass auch Drittmittelfördermöglichkeiten für die Künste durch diese Einschränkung zusätzlich erschwert würden. „Die Regelung stellt einen Eingriff in die akademischen Belange der Universität dar, der auf Seiten des Gesetzgebers ein bedenkliches Verständnis von Hochschulautonomie offenbart“, schreibt der UdK-Präsident.

Regelung zur Weiterbildung sei nicht finanzierbar

Zudem baue die Regelung zur zwingenden kostendeckenden Ausgestaltung von Weiterbildungsstudiengängen in dem Gesetzentwurf für künstlerische Fächer eine weitere, kaum zu überwindende Hürde auf. „Studiengänge wie Musiktherapie, Sound Studies oder Kunst-im-Kontext wären schlichtweg nicht mehr durchführbar, denn die zu entrichtenden Gebühren wären für Künstler*innen nicht zu finanzieren“, erklärt Palz.

Die genannten Regelungen müssten angepasst werden, um Entwicklungsmöglichkeiten für die Universität der Künste zuzulassen und Schaden für die Künste und die Hochschulmitglieder abzuwenden.

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