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Eine Justitia-Statute, die eine Waage in der Hand hält, ist schräg von unten gegen den blauen Himmel fotografiert.

© David Ebener/picture alliance

Turners Thesen: Zweierlei Maß für Politiker-Plagiate

Eine Uni erkennt wegen Plagiierens den Titel ab, die andere erteilt eine folgenlose Rüge? Unis brauchen nachvollziehbare Maßstäbe, fordert unser Kolumnist.

Die Empörung ist groß, wenn vermutet wird, dass jemand abgeschrieben hat. Es gibt spektakuläre Fälle, in denen durch Politik bekannte Persönlichkeiten überführt worden sind. Man scheint sich einig, dass diejenigen, die ertappt sind, Konsequenzen zu tragen haben; Uneinigkeit aber herrscht, welcher Maßstab anzuwenden ist.

Bei Dissertationen dringt der Wissenschaftsrat auf eine bessere Betreuung von Doktoranden. Der Hochschulrektorenkonferenz missfällt, dass Plagiate von öffentlichen Internetforen wie Vroniplag Wiki aufgedeckt worden sind. Sie will, dass Universitäten akademisches Fehlverhalten nichtöffentlich selbst untersuchen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat sich von dieser Forderung distanziert.

Die Uneinigkeit der wichtigsten Gremien der Wissenschaft führt dazu, dass Beliebigkeit und Unsicherheit herrschen. Jede Universität macht das, was sie für angemessen hält. So ist es vorgekommen, dass eine frühere Bundeswissenschaftsministerin ihren Titel verloren hat, obwohl der Fakultät seinerzeit durchaus Nachlässigkeit im Promotionsverfahren nachzuweisen waren; anderenorts wird eine in der Promotionsordnung gar nicht vorgesehene Maßnahme erteilt.

Ein Porträtfoto von George Turner.
Unser Kolumnist George Turner, Berliner Wissenschaftssenator a.D.

© Mike Wolff

Im ersten Fall entsteht der Eindruck, die im Plagiatsverfahren mit der Sache befasste Fakultät will demonstrieren, dass sie Härte zeigt, vielleicht um fehlende fachliche Reputation zu ersetzen. Im zweiten Fall zeigt man politische Gefälligkeit, um eine amtierende Bundesministerin nicht zum Rücktritt zu veranlassen.

In beiden Fällen fehlt der einheitliche Maßstab. Bei nachgewiesenen Plagiaten gibt es nur die Konsequenz Aberkennung des Titels. Stattdessen durch eine Rüge nur symbolisch den Zeigefinger zu erheben, schadet der Wissenschaft. In den Bibliotheken verbleiben Exemplare der „gerügten“ Arbeit; die kritisierten Passagen dienen womöglich für spätere Arbeiten als Basis.

[Wer mit dem Autor diskutieren möchte, kann ihm eine E-Mail senden: george.turner@t-online.de]

Noch mehr aber muss es verwundern, wenn von der nämlichen Universität unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden. In zwei Fällen liegen eindeutige Plagiate vor. In einem, bei einem Bundestagsabgeordneten, wird der Titel aberkannt; im anderen nur eine Rüge erteilt. Der eine muss mit dem Makel leben, dass ihm der Dr.-Titel, den er über Jahre geführt hat, in Zukunft verwehrt wird; im anderen darf sich die Trägerin weiter mit dem „Dr.“ schmücken.

Sie kommt offenbar nicht auf die Idee, still und leise die Führung desselben auslaufen zu lassen und zumindest bei öffentlichen Auftritten auf dem Namensschild darauf zu verzichten, wie es für andere, denen kein Plagiat vorgeworfen wird, selbstverständlich ist.

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