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George Turner, Berliner Wissenschaftssenator a.D.

© Mike Wolff

Turners Thesen: Zurück zur Präsenzpflicht

Nordrhein-Westfalen kehrt zur Präsenzpflicht von Studierenden zurück - das war mehr als überfällig, meint unser Kolumnist.

Die Regierung in Nordrhein-Westfalen korrigiert derzeit einen schweren Fehler der Vorgängerregierung: Das gesetzliche Verbot der Anwesenheitspflicht in bestimmten Lehrveranstaltungen wird aufgehoben. Die Hochschulen sollen selbst entscheiden, ob in Seminaren, Übungen oder Praktika die Anwesenheit der Studierenden gefordert wird. Für Vorlesungen galt sie ohnehin nie.

Die frühere Wissenschaftsministerin des Landes, inzwischen im Bund zuständig für Umwelt, Svenja Schulze, hatte unter Verkennung der Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium gegen jeden sachverständigen Rat durchgesetzt, dass das Fehlen bei den genannten Veranstaltungen formal folgenlos bleiben sollte. Dass ein entsprechendes Verhalten der Studierenden mit Sicherheit zu Lücken in ihrem Wissen führen würde und sie damit womöglich sogar den Studienerfolg riskierten, blieb unbeachtet.

Präsenzpflicht führt nicht zur Gängelung

Die nunmehr beabsichtigte Aufhebung des Verbots führt auch keineswegs zu einer „Gängelung“, wie aus Studentenkreisen befürchtet wird. Je nach didaktischer und fachlicher Notwendigkeit entscheiden die Verantwortlichen der Hochschulen, an welchen Lehrveranstaltungen die Studierenden teilzunehmen haben. Das passt auch besser zu der Forderung, die Hochschulen sollten sich mehr darum sorgen, den Anteil der Studienabbrecher zu senken.

Eine Anwesenheitspflicht bei bestimmten Lehrveranstaltungen hat es vor dem Irrweg der früheren Ministerin stets gegeben. Sie ist umso erforderlicher, nachdem der Anteil der Studierenden an der gleichaltrigen Bevölkerung auf rund 50 Prozent gestiegen ist und damit auch viele an die Hochschulen kommen, denen die dort gewährte Freiheit unbekannt ist. Eine gewisse „Verschulung“ des Studiums ist angesichts von bundesweit nahezu 2,9 Millionen Studierenden gar nicht vermeidbar. Es bedarf nicht nur der Empfehlungen, wie ein Studium zu organisieren ist, sondern auch der klaren Hinweise, an welchen Veranstaltungen die Teilnahme im Interesse des Lernerfolgs zwingend ist.

Zickzackkurs im Bildungswesen

Die Situation mit den unterschiedlichen Zielsetzungen (Einführung und Abschaffung des Verbots) macht erneut deutlich, wie wechselhaft und wenig stabil einzelne Erscheinungen der Hochschulpolitik sind. Für die Beteiligten ist das eher verwirrend, gewiss nicht hilfreich.

Die seinerzeitige Einführung ist von nahezu allen Fachleuten abgelehnt worden. Die damalige Ressortchefin ließ nicht von ihrer durch Ideologie geprägten Haltung ab und schaffte eine Regelung, die der nächsten Reform zum Opfer fallen musste. Manchmal ist der Zickzackkurs im Bildungswesen unvermeidbar.

Wer mit dem Autor diskutieren möchte, kann ihm eine E-Mail senden: george.turner@t-online.de

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