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Michael Müller belastet seine durchaus erfolgreiche Amtszeit als Wissenschaftssenator mit einem unnötigen Gesetzentwurf.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Turners Thesen: Ein überflüssiger Gesetzentwurf

Der Entwurf zu einem neuen Berliner Hochschulgesetz ist kontraproduktiv. Er war nicht nötig und wird nur Zeit kosten, Kräfte binden sowie Forschung und Lehre behindern.

Der Berliner Senat hat mit der Vorlage des Entwurfs eines neuen Hochschulgesetzes das getan, was besonders überflüssig und damit lästig ist. Die in der Folge entstehenden Debatten kosten Zeit, binden Kräfte und behindern Forschung und Lehre. Wo sind die Anlässe wie Reformbedarf, Anpassungsnotwendigkeit an Bundesnormen oder Änderungszwang für ein neues Gesetz?

Berlin hat mit der Übertragung der Aufgaben des Senatorpostens für Wissenschaft und Forschung an den Regierenden Bürgermeister einen mutigen und im Ergebnis erfolgreichen Schritt getan. Statt das Resort in den Händen einer überforderten und dafür auch nicht ausgewiesenen Parteisoldatin zu belassen, wurde es politisch aufgewertet. Die Früchte: Ruhe an den Hochschulen und erfolgreiche Arbeit in Forschung und Lehre.

Streit über nebensächliche Fragen zum Gesetzentwurf

Demnächst wird dann aber wieder über nebensächliche Fragen zum Gesetzentwurf gestritten werden. Auffällig sind schon bei erster Betrachtung zwei Fehler. Einmal wird die seit einem Jahrzehnt existierende Erprobungsklausel fortgeschrieben. Nach einem Jahrzehnt sollte man wissen, was die Erprobung gebracht hat.

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Zum anderen wird die Zwangsberatung von Studierenden nicht weiter vorgeschrieben. Auf der einen Seite beklagt man die durch die Corona-Pandemie einhergehenden Defizite besonders finanziell oder durch das Elternhaus benachteiligter Studierender, auf der anderen Seite streicht man die zwingende Regelung, gerade dieser Gruppe Hilfe angedeihen zu lassen. Konsequent ist das nicht.

Hausberufungen gab es schon vor 1970 

Besonders stolz ist man womöglich auf die Einführung der Tenure-Track-Professur. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass junge Wissenschaftler an der eigenen Hochschule Karriere machen können. Das hat es vor Beginn der Reformen 1970 bereits gegeben und ist deshalb so neu nicht. Habilitierte konnten Professorenstellen erreichen, abgesehen von Stellen für Ordinarien (C4). Für sie galt das Hausberufungsverbot. Mit der Gleichbehandlung aller Professoren wurde es auch auf die Stellen der Kategorien C3 und C2 ausgedehnt.

[Wer mit unsrem Kolumnisten George Turner, Berliner Wissenschaftssenator a.D., diskutieren möchte, kann ihm eine E-Mail senden: george.turner@t-online.de]

Ein gutes Beispiel dafür, wie vermeintlicher Segen und konkretes Unheil in der Hochschulpolitik oft eng miteinander verbunden sind, vor allem, wenn es an Kenntnissen der Zusammenhänge mangelt. Dafür gibt es auch bei der Novelle deutliche Anzeichen.

Es ist bedauerlich, dass Michael Müller seine durchaus erfolgreiche Amtszeit als Wissenschaftssenator mit einem überflüssigen und damit in der Sache schädlichen Gesetzentwurf belastet. Noch wäre Zeit, den Entwurf ohne allzu großen Gesichtsverlust zurückzuziehen.

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