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Studierende gehen durch das Foyer des Hauptgebäudes der Humboldt-Universität.

© Kitty Kleist-Heinrich

Update

Studentische Beschäftigte: Die HU streitet über Studentenjobs

Studentische Helfer in der Uni-Verwaltung müssen besser bezahlt werden, fordert der Personalrat. Die Unileitung wollte das Hochschulgesetz ändern, zieht Entwurf aber zurück.

Welche Jobs dürfen studentische Hilfskräfte an der Uni ausüben? Darüber streitet an der Humboldt-Universität (HU) Präsidentin Sabine Kunst mit dem Personalrat der studentischen Beschäftigten. Öffentlich wurde die Tarif-Auseinandersetzung im Vorfeld der Sitzung des Akademischen Senats der HU am Dienstag, in der Kunst eine Lösung herbeiführen will. Doch eine Entscheidung in dem Streit wurde nun vertagt.

Der studentische Personalrat moniert, dass Studierende an der HU vielfach nicht nur zur Unterstützung von Forschung und Lehre, sondern in der Verwaltung eingesetzt werden. Damit spare die HU echte Verwaltungsstellen ein – zum Schaden des hauptamtlichen nicht-wissenschaftlichen Personals. Aber auch die Studierenden, die etwa in der Personalstelle, als Geschäftsstellenassistenz oder in der Strategieabteilung des Präsidiums arbeiten, müssten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV L) entlohnt werden, argumentiert der Personalrat. Eingruppiert wie Verwaltungsangestellte könnten sie auf Stundenlöhne von bis zu 18 Euro kommen, heißt es. Zudem hätten sie dann auch Anspruch auf Weihnachtsgeld und eine Woche mehr Urlaub (zur Darstellung des studentischen Personalrats geht es hier).

Gesetzlicher Einsatz in Forschung und Lehre

Im Tarifvertrag für studentische Beschäftigte dagegen liegt der Stundenlohn seit 2001 bei 10,98 Euro. Das Weihnachtsgeld wurde 2004 abgeschafft. Weil die Hochschulen nicht bereit sind, das Entgelt auf 14 Euro pro Stunde zu erhöhen, haben die Gewerkschaften den Tarifvertrag zum Ende des Jahres gekündigt.

Unstrittig ist, dass die Beschäftigung studentischer Hilfskräfte in nicht-wissenschaftlichen Bereichen formal gegen das Berliner Hochschulgesetz verstößt. Im Gesetz heißt es: „Studentische Hilfskräfte führen Unterricht in kleinen Gruppen (Tutorien) (...) durch, unterstützen die wissenschaftlichen und künstlerischen Dienstkräfte bei ihren Tätigkeiten in Forschung und Lehre (...).“

HU-Präsidentin: Verwaltungsjobs sind andernorts längst legal

HU-Präsidentin Kunst wollte das Gesetz für die HU - über deren "Erprobungsklausel - so ergänzt sehen, dass Hilfskräfte etwa auch in der Bibliothek, im technischen Dienst oder in der Verwaltung jobben können. In einer Beschlussvorlage, über die ursprünglich im Akademischen Senat abgestimmt werden sollte, verwies Kunst auf Hochschulgsetze in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein mit ähnlichen Formulierungen. Und auf die „karrierefördernden, praktischen Erfahrungen“, die die Studierenden „in verschiedenen Bereichen einer Universität“ sammeln können (zur Beschlussvorlage der Präsidentin geht es hier). Dagegen habe man gar nichts, erklärt der Personalrat. Problematisch sei nur die regelwidrige Praxis.

Doch diesen Tagesordnungspunkt hat das HU-Präsidium am Dienstag zurückgezogen. Statt dessen wurde im Akademischen Senat über den umstrittenen Einsatz der studentischen Hilfskräfte diskutiert. Am Ende habe Kunst erklärt, das Präsidium werde sich mit den Pro- und Contra-Argumenten noch einmal befassen, sagte ein Sprecher auf Anfrage.

Michael Müller will Einsatz nur "temporär und ergänzend"

Der Regierende Bürgermeister und Wissenschaftssenator Michael Müller (SPD) hatte sich bereits am Montag im Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses dazu geäußert. Er könne sich einen Einsatz von Studierenden in der Verwaltung nur vorstellen, wenn dies „temporär und ergänzend" geschehe. Dauerstellen dürften dadurch nicht ersetzt werden. Das „Hauptaugenmerk“ müsse ein wissenschaftsnaher Einsatz sein, betonte Müller. Er könne sich auch noch einmal mit den Präsidenten der Hochschulen zusammensetzen und besprechen, wie man den Einsatz in der Verwaltung sinnvoll regelt.

Die Berliner Landes-Asten-Konferenz hat die Initiative des HU-Präsidiums „verurteilt“, die Beschäftigung von Studierenden für nicht-wissenschaftliche Tätigkeiten „nachträglich zu legalisieren“.

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