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Die Freie Universität, eine der 13 öffentlichen Hochschulen in Berlin.

© Thilo Rückeis

Senat bleibt hart: Berliner Unis müssen Ballungsraumzulage selbst finanzieren

Das Land will kein Geld geben, damit auch die Hochschulen ihren Beschäftigten die Ballungsraumzulage zahlen können. Das stellt die Finanzverwaltung klar.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Wenn die Berliner Hochschulen ihren Beschäftigten in Wissenschaft und Verwaltung auch eine Ballungsraumzulage zahlen wollen, müssen sie dies aus eigener Kraft finanzieren.

Das bekräftigte die Senatsverwaltung für Finanzen in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Abgeordneten Adrian Grasse und Hans-Christian Hausmann, die dem Tagesspiegel vorliegt. Es handele sich in diesem Fall um eine „außertarifliche Leistung, für die der Senat keine Regelungskompetenz hat“.

Ab November dieses Jahres sollen die Beamten und Angestellten der Hauptverwaltung und Bezirke, der Kita-Eigenbetriebe und der sogenannten LHO-Betriebe einschließlich Anwärter und Auszubildende eine Ballungsraumzulage von 150 Euro monatlich erhalten.

Die Hochschulen sind bei der Ballungsraumzulage außen vor

Ein Teil der Summe kann auf Wunsch durch eine BVG-Monatskarte (Tarifgebiet AB) ersetzt werden. Gezahlt wird die Zulage bis zur Besoldungs-/Entgeltgruppe A 13 bzw. EG 13. In den Genuss der Gehaltsaufbesserung aus Mitteln des Landeshaushalts werden voraussichtlich 135.000 Beschäftigte kommen.

Aber die Fachhochschulen und Universitäten sind außen vor, weil sie nicht zum unmittelbaren Landesdienst gehören, sondern als Körperschaft des öffentlichen Rechts eigenständige Arbeitgeber sind. „Sie entscheiden in eigener Verantwortung“, so die Finanzverwaltung. Im Oktober 2019 hatte die Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten für alle 13 Berliner Einrichtungen vergeblich gefordert, dass die Zulage wenigstens für die mittleren und unteren Einkommensgruppen der Hochschulverwaltung vom Land Berlin finanziert wird.

Es geht um Kosten von 37,6 Millionen Euro

Wenn alle 20.000 Tarifbeschäftigten, Beamten und Azubis der Berliner Hochschulen bis zur festgelegten Gehaltsobergrenze eine Ballungsraumzulage erhielten, würde dies 37,6 Millionen Euro kosten, geht aus der Antwort auf die CDU-Anfrage hervor. Bei einer Beschränkung auf das nicht-wissenschaftliche Personal wären es immer noch 30,6 Millionen Euro jährlich.

Für die Hochschulen, die dies selbst bezahlen müssten, wäre das eine nicht tragbare Belastung, wie der Sprecher der Landeskonferenz, Christian Thomsen, dem Tagesspiegel schon im Herbst 2019 sagte.

Bisher ist nicht bekannt, ob und welche Berliner Landesunternehmen und andere öffentliche Institutionen, die nicht zum unmittelbaren Landesdienst gehören, die Zulage aus eigener Tasche finanzieren wollen. Ebenfalls außen vor sind Kitas und Tagespflegeeinrichtungen in freier Trägerschaft, denn nur Eigenbetriebe erhalten die Zulage. Die Einbeziehung der freien Träger mit 26.900 Vollzeitstellen in die Ballungsraumzulage würde jährlich 60,5 Millionen Euro kosten.

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