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Krankenkasse mit Weitsicht? Die TK legt ein Konzept vor für die Erstattung neuartiger, meist teurer aber kurativer Behandlungen wie der Gentherapie Luxturna gegen frühkindliches Erblinden.

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Reformbedürftiges Gesundheitssystem: Kasse fordert ein neues Bezahlsystem für neue Gen- und Krebstherapien

Zwei Jahre lang sollen Daten über Behandlungserfolg oder -misserfolg in ein Register fließen, um dann einen "dynamischen Evidenzpreis" zu bestimmen.

Eine Gentherapie, die Kinder mit einer erblichen Augenerkrankung vor dem Erblinden rettet. Eine Krebstherapie, die mit gentechnisch veränderten Immunzellen todgeweihte Blutkrebspatienten heilen kann. Eine Gentherapie, die Blutern das ständige Spritzen teurer Blutgerinnungsmittel ersparen und ein normales Leben ermöglichen kann. Es ist ein großer Erfolg, dass solche medizinischen Neuerungen derzeit oder bald in die klinische Anwendung kommen. Für das Gesundheitssystem sind die damit verbundenen Kosten allerdings eine große Herausforderung.

Wer soll das bezahlen?

Luxturna, die Gentherapie gegen Erblindung, wurde in den USA mit 850 000 Dollar pro Behandlung eingepreist. Die CAR-T-Krebstherapie Kymriah liegt bei 380 000 Euro – Dutzende weitere warten in der Zulassungspipeline. Und die Gentherapie gegen Hämophilie könnte der Techniker Krankenkasse (TK) zufolge nach der Zulassung 2023 schätzungsweise eine Million Euro kosten – pro Patient. Zwar heilt die Behandlung die Bluterkrankheit höchstwahrscheinlich und ersetzt damit jährliche Therapiekosten von etwa 120 000 Euro pro Patient. Doch bei 4000 Bluter-Patienten in der Bundesrepublik könnten die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung von derzeit 480 Millionen Euro pro Jahr zunächst auf vier Milliarden steigen.

„Das wären rund zehn Prozent der derzeitigen Gesamtausgaben der GKV für Arzneimittel“, sagte Jens Baas, der Vorstandsvorsitzende der TK. Und es wird nicht bei diesen wenigen Beispielen bleiben, das Erstattungsproblem wächst. Am Mittwoch stellte die TK daher ein „neues Modell für einen schnellen Marktzugang und eine faire Preisermittlung von solchen Therapien“ vor, „den dynamischen Evidenzpreis“.

Die Idee ist, mit mehr aussagekräftigen Daten zu angemesseneren Preisen zu kommen

Das Konzept sieht vor allem eine Sammlung von Daten vor, um den Erfolg oder Misserfolg neuartiger Therapien bemessen zu können. Allerdings sollen diese Daten in Register fließen, die „von Herstellern und Kassen unabhängig“ finanziert und geführt werden – anders als es der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Novelle des „Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) vorsieht. Idealerweise sollte etwa der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA diese Aufgabe übernehmen, sagte Baas auf Nachfrage des Tagesspiegels.

So stellt sich die Techniker Krankenkasse das Erstattungsprozedere für Gen- und Krebstherapien vor. Ein Konzept, von dem der Gesetzgeber allerdings noch zu überzeugen wäre.
So stellt sich die Techniker Krankenkasse das Erstattungsprozedere für Gen- und Krebstherapien vor. Ein Konzept, von dem der Gesetzgeber allerdings noch zu überzeugen wäre.

© Techniker Krankenkasse

Nach einem Zeitraum von zwei Jahren sollen Hersteller und Kassen dann mithilfe dieser Daten, die die Leistung der Therapie realistischer als zum Zeitpunkt der Zulassung abbilden sollen, erstmals über die Erstattungspreise verhandeln. „Diese Preisverhandlungen sollen danach in 12-Monats-Abständen auf Basis des jeweils aktuellen Datenstandes wiederholt werden“, heißt es in dem „Drug Future Report“ der TK (pdf hier). Dabei solle es sich auf den Preis positiv auswirken, wenn Hersteller in Deutschland forschen oder produzieren. In den zwei Jahren der „Datenerhebung“ dürfe der Hersteller die Preise „bis zu einer Obergrenze, die sich an den europäischen Durchschnittspreisen orientiert, frei wählen“.

Nach langen Debatten hinter den Kulissen über passendere Bezahlmodelle ist die TK nun die erste Kasse, die ein Konzept vorlegt und Änderungen fordert. Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, habe „positives Interesse“ gezeigt, so Baas. Letztlich sei aber der Gesetzgeber gefordert, neue Preisfindungsregeln zu definieren.

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