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Wissenschaftlerinnen arbeiten in einem Labor und dokumentieren ihre Arbeit.

© Arno Burgi/picture alliance/dpa

Rechnungshof kritisiert Bundesforschungsministerium: "Pauschale Urteile von Wirtschaftsprüfern übernommen"

Wie die Außeruniversitären ihre Zuschüsse vom BMBF verwenden, beurteilen vor allem von den Instituten beauftragte Wirtschaftsprüfer. Das kritisiert jetzt der Bundesrechnungshof.

Wer überprüft, wie die mehr als vier Milliarden Euro, die außeruniversitäre Forschungseinrichtungen jährlich vom Bundesforschungsministerium erhalten, ausgegeben werden? Der Bundesrechnungshof (BRH) beanstandet die Praxis des BMBF für die Jahre 2015 und 2016. Es verlasse sich weitgehend auf Wirtschaftsprüfer, die von den Außeruniversitären selber beauftragt werden.

Die externen Kontrolleure prüfen die Jahresabschlüsse der Forschungseinrichtungen – und zugleich die „zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung“ der Zuwendungen. Grundlage dafür sei zwar ein Fragenkatalog des BMBF, heißt es in den „Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2017 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ für den Bundestag. Doch das reicht dem BRH nicht.

Moniert wird auch die vertragliche Abhängigkeit der Wirtschaftsprüfer

Das BMBF trage die Verantwortung, sich selbst von der sachgemäßen Verwendung seiner Zuschüsse zu überzeugen. Anstatt die „zumeist pauschale Bewertung“ der Wirtschaftsprüfer zu übernehmen, müsste es sich ein eigenes „umfassendes Bild“ machen, etwa bei Vor-Ort-Prüfungen. Auf diese verzichte das Ministerium aber, kritisiert der Rechnungshof. Es werte vielmehr seine Teilnahme an den Jahresabschlusssitzungen der Institute, bei denen die Wirtschaftsprüfer ihre Ergebnisse vorstellen, als eigene Prüfung.

Moniert wird zudem „die vertragliche Abhängigkeit der Wirtschaftsprüfer von den Forschungseinrichtungen“. Würde ein Wirtschaftsprüfer das BMBF etwa über zweckwidrige Ausgaben informieren, könnte es zu Rückforderungen kommen – ein Interessenkonflikt. Tatsächlich machten die Wirtschaftsprüfer nach Erkenntnissen des BRH nur in seltenen Ausnahmen kritische Hinweise und kämen selbst in einem Fall von Verstößen gegen das Vergaberecht zu einer positiven Gesamtbewertung.

BMBF: Aufwand für Prüfungen muss angemessen sein

Das BMBF weist die Vorwürfe zurück. Es „nutze die Wirtschaftsprüfer, um zusätzliche Anhaltspunkte für seine eigenen Prüfungen zu erhalten“, und mache sich deren Feststellungen nicht ohne eigene Prüfung zu eigen, zitiert der BRH eine Stellungnahme des Ministeriums. So werde die Mittelverwendung durch das BMBF und interne Kontrollinstanzen der Einrichtungen gesteuert und kontrolliert – „bereits bei der Aufstellung der Wirtschaftspläne und deren anschließendem Vollzug“.

Auch Vor-Ort-Prüfungen, zu denen es im Übrigen nicht verpflichtet sei, gebe es „vereinzelt“. Doch das BMBF verweist auch darauf, dass der Prüfungsaufwand angemessen sein müsse. Die eigenen „Prüfungshandlungen“ habe man aber „möglicherweise“ nicht hinreichend dokumentiert, gibt das BMBF zu. Dieser Pflicht werde man künftig besser nachkommen. Einen Interessenkonflikt der von den Instituten beauftragten Wirtschaftsprüfer schließt das Ministerium aus: Sachliche Neutralität würden ihnen die „Pflichten ihres Berufsstands“ gebieten.

Das alles überzeugt den Bundesrechnungshof nicht. „Die ganzjährige haushaltsmäßige Begleitung sowie die Kontrollmechanismen der Forschungseinrichtungen“ seien zwar von großer Bedeutung. Doch damit könne man die zweckmäßige und wirtschaftliche Mittelverwendung nicht umfassend beurteilen – ebenso wenig wie durch die „formelhaft wiedergegebene positive Bewertung Dritter“. Künftig solle das BMBF selber schwerpunktmäßig die Ausgaben der Außeruniversitären prüfen, Vor-Ort-Kontrollen vornehmen und die Ergebnisse „umfassend und aussagekräftig dokumentieren“.

Grüne werfen dem Ministerium Verletzung der Prüfpflicht vor

Am Freitag ist der BRH-Bericht Thema im Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages. Für Ekin Deligöz, Obfrau der Grünenfraktion und Mitglied im Haushaltsausschuss, hat das BMBF „seine Prüfpflicht als Zuwendungsgeber vernachlässigt“. Bei einem Fördervolumen von fast fünf Milliarden Euro Steuergeld sei das „höchst ärgerlich“. Die neue Bundesforschungsministerin, Anja Karliczek, müsse „schnell dafür sorgen, dass ihr Haus sich hier in Zukunft verantwortlicher zeigt“. Dem Vernehmen nach will sich der Ausschuss den Forderungen des Rechnungshofes an das BMBF anschließen.

Streit um frühere Kritik des BRH an den Außeruniversitären

Der Vorgang erinnert an frühere Untersuchungen, die der BRH den Geldflüssen aus dem BMBF an die außeruniversitären Forschungseinrichtungen gewidmet hat. Zuletzt, im Juni 2017, wurde die Kritik des Rechnungshofs an einer möglichen „Überfinanzierung“ der Außeruniversitären bekannt: Max Planck, Fraunhofer-Gesellschaft oder Helmholtz schöben eine „Bugwelle“ nicht ausgegebener Mittel von gut einer Milliarde Euro vor sich her, hieß es. Die Forschungsorganisationen schafften es offenbar nicht, ihre steigenden Zuwendungen „effizient für die vorgesehenen Zwecke und Projekte zu verwenden“.

Diesem Vorwurf hatte der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, Martin Stratmann, vehement widersprochen: „Überjährige“ Mittel seien für die mittelfristige Finanzplanung überaus wichtig, etwa um Berufungen zu realisieren, die teilweise zur Neuausrichtung von Instituten führten. Und im Juli 2017 konnte Stratmann versichern, dass das Budget von 2016 zu 99 Prozent ausgegeben sei.

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