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Eine Regelung, die das Streikrecht an den Hochschulen aushebeln könnte - hier TU-Studierende beim Barcamp Gender Studies 2018 - stört Studierende an dem Gesetzentwurf.

© privat

Position: Selbstbestimmter studieren

Das Berliner Hochschulgesetz muss auch für Studierende da sein – einige Kritik befremdet.

Das neue Berliner Hochschulgesetz ist auch unser Gesetz, ein Gesetz für Studierende. Das mag selbstverständlich klingen, bei all dem medialen Gerangel um den aktuellen Entwurf lohnt es sich aber, das noch einmal zu sagen. 

Es geht um die Freiheit, unser Studium selbstbestimmter zu gestalten. Es geht um mehr Prüfungsversuche, die Möglichkeit ins Teilzeitstudium zu wechseln oder Kurse an anderen Hochschulen zu absolvieren.

Augenhöhe ist längst nicht überall erreicht 

Es sind keine großen Sprünge, eher zaghafte Ausweitungen schon vorhandener Regelungen, aber immerhin: ein erster Schritt auf dem Weg zum Lehren und Lernen auf Augenhöhe. Erreicht ist die längst nicht überall.

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So stolpert man über eine Regelung, die es erlauben würde, Studierende zu exmatrikulieren, sollten sie eine Hochschulveranstaltung behindern. Streikrecht – adé. Haben wir nichts aus Greta Thunbergs Schulstreik fürs Klima gelernt? 

Nie hätten junge Menschen sich in diesem Maße Gehör verschaffen und eine globale Bewegung anstoßen können, wären sie freitags brav im Unterricht geblieben. Es braucht die Möglichkeit des Protests, das gilt für Hochschulen in besonderem Maße.

Stefanie Döring ist Vorsitzende des Astas der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin.
Stefanie Döring ist Vorsitzende des Astas der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin.

© HTW

Eine solide Regelung zum Recht auf Teilzeitstudium hat ihren Weg in den Entwurf gefunden. Sie ist längst überfällig und reagiert auf die Lebensrealität der meisten Studierenden. Im 40-Stunden-Vollzeitstudium bedeutet Arbeit neben dem Studium in der Regel: Kann ich heute zur Vorlesung oder muss ich Geld verdienen gehen? 

Das muss ein Ende haben und es ist richtig, dass jedem Studierenden dieser Weg nun offen stehen soll.

Nur scheinen die Präsidentinnen und Präsidenten der Hochschulen das nicht so zu sehen und einige Lehrende stimmen in diesen Tenor mit ein. Ich finde das befremdlich.

Der Ruf nach Autonomie hört bei der Studierfreiheit auf

Immerhin geht es um die Absicherung der von Hochschulen erwünschten Abschlüsse und potentiell bessere Prüfungsergebnisse, wenn sich so Arbeit und Studium besser vereinbaren lassen. Diese Ziele sollten uns einen.

Doch der Ruf nach möglichst viel Autonomie von Seiten der Hochschulleitungen hört da auf, wo es um die Autonomie anderer geht – um unsere Studierfreiheit. Das ist einfach nur traurig.

Dasselbe gilt für den zusätzlichen Prüfungsversuch und die Begrenzung von Wiederholbarkeitsfristen – beides stärkt Rechte von Studierenden.

Nur, ein weiterer Versuch bringt nichts, solange Prüfungen nur innerhalb fester Fristen abgelegt werden dürfen. Wer wegen Überschreitung dieser Frist vorzeitig exmatrikuliert wird, dem ist auch mit 100 Versuchen nicht geholfen.

Nennen Sie mich eigen: Ich möchte die mir gesetzlich zugesicherten Prüfungsversuche tatsächlich und nicht nur theoretisch nutzen können. Ein Gesetz, dass das sicherstellen will, muss Wiederholbarkeitsfristen explizit verbieten.

Es geht um Zahlen – von Studierenden, Lehrenden und Stellen

Wie kommt es eigentlich, dass Frau Präsidentin Sabine Kunst, stellvertretend für die Präsidien Berlins, den Weg der Studierenden der Humboldt Universität in ein selbstbestimmtes Leben nicht mit dem selben Engagement verteidigt, wie die eigenen liebgewonnenen Strukturen? 

Haben die Professorinnen und Professoren Berlins etwa vergessen, wie sie in ihren Studienjahren zu sich und ihrem eignen Weg gefunden haben?

Das glaube ich nicht. Ich glaube es geht um Zahlen – die von Studierenden, von Lehrenden und von Stellen an den Hochschulen. Und natürlich, wie sollte es anders sein, um Geld. 

Es geht um die Angst, dass diese Zahlen ihre Planbarkeit verlieren könnten, sollten Studierende über ihr eigenes Studium mitentscheiden. Inklusive der Sorge, dass sich unsere Abschlüsse verzögern – wir sozusagen nie wieder die Hochschule verlassen werden.

Doch ich kann Sie beruhigen. Wir studieren, weil wir mehr wollen. Wir wollen lernen, wir wollen weiterkommen und wir wollen mehr, als das alte Berliner Hochschulgesetz uns bieten konnte. Um den Standort Berlin wahrhaft attraktiv zu halten, braucht es jetzt ein deutliches Bekenntnis zur Studierfreiheit als Qualitätsmerkmal eines Studiums. 

Denn wem es im Laufe des Studiums an den Hochschulen Berlins gefällt, der bleibt und erwägt vielleicht eine Karriere in Wissenschaft oder Forschung. Das alles kostet eventuell eine Prüfung oder ein Semester mehr, aber es wäre eine sehr erstrebenswerte Entwicklung.

Die Autorin ist Referentin für Hochschulpolitik und Vorsitzende des Astas der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin.

Stefanie Döring

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