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Cornelia Koppetsch sitzt auf einem Podium und spricht in ein Mikrofon.

© imago images/Pacific Press Agency

Plagiatsvorwurf gegen Soziologin: TU Darmstadt leitet Disziplinarverfahren gegen Cornelia Koppetsch ein

Die bekannte Soziologin Cornelia Koppetsch hat in ihren Büchern von anderen Autoren abgeschrieben. Ihre Universität sieht darin ein Dienstvergehen.

Die Technische Universität Darmstadt wird wegen Plagiatsvorwürfen ein Disziplinarverfahren gegen die durch ihre Buchpublikationen bekannte Soziologie-Professorin Cornelia Koppetsch einleiten. Die Untersuchungskommission habe von insgesamt 117 kritischen Stellen in zwei Monografien und vier Aufsätzen 111 als Plagiate oder Verstöße eingestuft, teilte die TU am Dienstag zum Abschlussbericht der Kommission mit.

„Die geprüften Schriften enthalten nicht einzelne, punktuelle Fehler. Sie weisen vielmehr eine Vielzahl von Unregelmäßigkeiten auf, die sich breit gestreut über alle überprüften Texte verteilen“, heißt es in der Mitteilung. Die Verlage hätten beide Bücher „Die Gesellschaft des Zorns“ sowie „Die Wiederkehr der Konformität“ bereits Ende vergangenen Jahres vom Markt genommen.

Koppetsch wollte auf Anfrage der Deutschen Presseagentur keine Stellungnahme abgeben.

Die Plagiatsvorwürfe waren im Vorfeld der Verleihung des Bayerischen Buchpreises im November 2019 erhoben worden, für den Koppetsch nominiert war. Sie ist Professorin für Geschlechterverhältnisse, Bildung und Lebensführung an der TU in Darmstadt. In Medien gab die Wissenschaftlerin früher handwerkliche Fehler zu, bestand aber auf der Eigenständigkeit ihrer Arbeit.

Plagiate und "markante Textübernahmen"

„Zahlreiche der problematischen Stellen sind als Plagiate, etliche als markante Textübernahmen zu bewerten“, teilte die TU zum Ergebnis der Untersuchungskommission mit. „Die dokumentierten, ungekennzeichneten oder missverständlich nachgewiesenen Übernahmen und Verwertungen fremder Textpassagen stellen in Qualität und Umfang einen gravierenden Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis dar.“

Bei den untersuchten Schriften gehe es nicht um Qualifikationsschriften, sondern um Publikationen einer aktiven Wissenschaftlerin und Professorin, die in verschiedenen Textgattungen und auch publizistisch tätig sei. Dies sei jedoch kein Grund, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu lockern.

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Frage man nach den Konsequenzen, wenn es sich um Qualifikationsarbeiten gehandelt hätte, so müsse die Antwort lauten: „Anzahl, Umfang, Dichte und Qualität der Plagiate würden einer Publikation beziehungsweise Annahme als Qualifikationsschrift eindeutig widersprechen.“

Die in dem Bericht dargelegten Anhaltspunkte würden den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen. Aus diesem Grund werde die Präsidentin der TU Darmstadt, Tanja Brühl, ein Disziplinarverfahren einleiten, teilte die Hochschule mit. (dpa)

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