zum Hauptinhalt
Franziska Giffey, Spitzenkandidatin der Berliner SPD für die Abgeordnetenhauswahl.

© Ronny Hartmann/AFP

Plagiatsverfahren der Bürgermeister-Kandidatin: Die Freie Universität will im Juni im Fall Giffey entscheiden

Franziska Giffey hat ihre Stellungnahme zum erneuten Plagiatsgutachten an der Freien Universität eingereicht. Jetzt soll schnell entschieden werden.

Die Freie Universität Berlin hat angekündigt, im Plagiatsverfahren gegen Franziska Giffey (SPD) in diesem Monat zügig eine Entscheidung treffen zu wollen und bekannt zu geben. Die ehemalige Bundesfamilienministerin und SPD-Kandidatin für das Amt der Regierenden Bürgermeisterin habe ihre Stellungnahme zum erneuten Gutachten in ihrem Plagiatsfall am Mittwoch fristgerecht eingereicht, teilte die FU am späten Mittwochabend mit.

Am 5. Mai hatte das Präsidium der FU Giffey die Gelegenheit gegeben, zu einem erneuten Prüfbericht Stellung zu nehmen. Offiziell bekannt gegeben hat die Universität noch nicht, zu welchem Ergebnis die zweite Kommission gekommen ist. Doch nach einem Bericht des Wirtschaftsmagazins Business-Insider vom 11. Mai sollen die Gutachter:innen auf eine Aberkennung des Doktortitels plädieren.

Daraufhin war Giffey, die zuvor schon erklärt hatte, ihren Doktortitel nicht mehr zu führen, am 19. Mai von ihrem Amt als Bundesfamilienministerin zurückgetreten. Offiziell, um sich auf Ihre Berliner Kandidatur zu konzentrieren.

Stellungnahme wird "umgehend geprüft"

Im November 2020 hatte die FU eine Rüge zurückgezogen, die das Präsidium nach dem Prüfbericht einer ersten Kommission ausgesprochen hatte. Dieses Gremium hatte zwar Plagiate in Giffeys 2009 eingereichter und 2010 mit magna cum laude (sehr gut) bewerteter Doktorarbeit am Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft über "Europas Weg zum Bürger" erkannt. Diese beträfen aber den wissenschaftlichen Gehalt der Arbeit nicht im Kern.

[Eine Zusammenfassung des Plagiatsfalls lesen Sie hier: Hin und Her mit Giffeys Doktorarbeit - und es geht noch weiter]

Verschiedene externe Gutachter waren dann zum Schluss gekommen, dass eine Rüge nicht im Berliner Hochschulgesetz vorgesehen ist beziehungsweise nur in einem "minderschweren Fall" zulässig wäre. Aufgrund dieser Aussage in einem von der FU veranlassten Gutachten zog die Universität die Rüge zurück und veranlasste eine erneute Prüfung der Arbeit.

Nachdem nun Giffeys Stellungnahme an der FU eingegangen ist, soll es mit der endgültigen Entscheidung über ihre Doktorarbeit offenbar ganz schnell gehen. Das Präsidium erklärte, es werde "die Stellungnahme nun umgehend prüfen". Zum Zeitpunkt der "zügigen Bekanntgabe" würden auch "nähere Informationen zum Prüfverfahren und zum Bericht des Prüfgremiums veröffentlicht".

"Ich bedauere, wenn mir dabei Fehler unterlaufen sind"

Außerdem werde die FU "zum Ende des Verfahrens auch die Namen der Mitglieder des Prüfgremiums bekannt geben". Ob dann auch zu erfahren sein wird, wie Giffey jetzt zum Gutachten des zweiten Prüfgremiums Stellung genommen hat, ließ die Universität offen.

Giffey hatte seit Bekanntwerden der zuerst auf dem Portal VroniPlag Wiki erhobenen Plagiatsvorwürfe im Februar 2019 immer wieder betont, sie habe ihre Arbeit "nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben".

Das wiederholte sie auch in ihrer persönlichen Stellungnahme vom 19. Mai. Sie stehe weiterhin zu ihrer Aussage - "so wie ich es vor 12 Jahren für richtig gehalten und mit der wissenschaftlichen Begleitung meiner Arbeit durch eine Professur im Fachbereich Politikwissenschaft der Freien Universität Berlin abgestimmt habe". Betreut wurde die Arbeit von der renommierten Politikwissenschaftlerin Tanja Börzel.

Doch Giffey, die zum Zeitpunkt der Erklärung das erneute Gutachten kannte, sprach jetzt von auch der Möglichkeit, selber Fehler gemacht zu haben: "Ich bedauere, wenn mir dabei Fehler unterlaufen sind." Eine Entscheidung des FU-Präsidiums, ihr den Titel abzuerkennen, würde sie akzeptieren, so Giffey.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false